Gratis Jahresvignette für Menschen mit Behinderungen

Neue Rechtslage ab 1.12.2019

Die Gratis-Jahresvignette ist seit 2020 nur noch als Digitale Jahresvignette erhältlich. Das Sozialministeriumservice wird keine Klebevignetten mehr an anspruchsberechtigte Personen versenden.

Erstmalige Ansuchen auf Zurverfügungstellung einer Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderungen sind bei der örtlich zuständige Zulassungsstelle einzubringen. Die Zulassungsstellen sind auch für die Prüfung von Ansuchen auf Befreiung eines Fahrzeuges von der motorbezogenen Versicherungssteuer zuständig.

Voraussetzungen:

  • Fahrzeug ist ausschließlich auf Menschen mit Behinderungen zugelassen
  • Behindertenpass mit Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel"  oder "Blindheit" 
  • Fahrzeug darf das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreiten
  • das Fahrzeug wird vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung des Menschen mit Behinderung und für Fahrten, die seinen Zwecken und seiner Haushaltsführung dienen, verwendet.

Bei Personen, die bereits vor dem 1.12.2019 von der motobezogenen Versicherungssteuer befreit waren und die eine Klebevignette oder ein Freischaltungscode zugeschickt wurde, werden die Daten automatisch ins neue System übertragen. Zukünftig erhält die ASFINAG die Daten automatisch und schaltet die digitale Gratis-Jahresvignette  für das von der motobezogenen VersSt befreite zugelassene KFZ frei. Eine Freischaltung der Digitalen Gratis-Jahresvignette für das Jahr 2022 erfolgt bis spätestens 31.1.2022.

Fahrzeugwechsel: Kommte es bei einem Fahrzeugwechsel zum Kennzeichen-Wechsel, wird die Gratis-Vignette im Zeitpunkt des Wechsels automatisch auf das neue Kennzeichen übertragen.

Elektrofahrzeuge: Wer für ein Elektrofahrzeug eine Gratis-Vignette in Anspruch nehmen möchte, hat einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle einzubringen.

Wechselkennzeichen: Werden mehrere KFZ unter einem Wechselkennzeichen betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, gibt es die Gratis-Vignette für alle unter dem Wechselkennzeichen zugelassenen KFZ.

Weitere Informationen:

Quellen

Stand: 28.2.2022