Aus dem ÖZIV Newsletter September 2025
- Sozialhilfe-Reform: NGOs warnen vor Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen
- OGH stärkt Diskriminierungsschutz im Versicherungsrecht
- Unterstützung für Angehörige mit Krebserkrankung
- Update zum neuen Barrierefreiheitsgesetz
- Neue „Jahreskarte Spezial“ ab 2026
- Frauenförderungsplan BMFWF 2025
- Leitlinien zu überschneidenden Formen der Diskriminierung – UN Ausschuss ruft zu Stellungnahmen auf
- AMS adaptiert seine Kombilohnrichtlinie
- AMS gewinnt Rechtsstreit über AMS-Algorithmus
- Informationsfreiheit für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Sozialhilfe-Reform: NGOs warnen vor Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen
Im Zuge der geplanten Sozialhilfe-Reform kritisieren NGOs wie Diakonie und Volkshilfe die drohenden Kürzungen scharf. Besonders betroffen wären Menschen mit Behinderungen, die oft nicht arbeitsfähig sind und auf Sozialhilfe angewiesen bleiben. Die Organisationen fordern stattdessen bundesweite Mindeststandards und eine bedarfsgerechte Ausgestaltung, die soziale Realitäten wie Behinderung berücksichtigt – andernfalls drohe eine Verschärfung der Armutsspirale. Die allgemeinen geplanten Kürzungen im Rahmen der Sozialhilfe-Reform können insgesamt in einem kritischen Spannungsverhältnis nicht zuletzt zu Artikel 7 der Bundesverfassung stehen, nachdem Gesetzesänderungen nicht zu einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen führen dürfen – schon gar nicht im Bereich der sozialen Absicherung. Hier müsste demnach differenziert werden.
OGH stärkt Diskriminierungsschutz im Versicherungsrecht
Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs bringt einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen Diskriminierung: Eine Klausel des „muki Versicherungsvereins“, die medizinisch notwendigen Geschlechtsumwandlungen pauschal vom Versicherungsschutz ausschloss, wurde für unzulässig erklärt. Der OGH stellte klar, dass diese Regelung insbesondere transgender und intersexuelle Personen diskriminiert – und damit gegen das Gleichbehandlungsgesetz sowie § 1c VersVG verstößt. Das Urteil stärkt nicht nur die Rechte geschlechtlicher Minderheiten, sondern setzt auch ein klares Signal für mehr Gleichbehandlung im Gesundheitswesen. Für Menschen mit Behinderungen, die mehrfach diskriminiert sein können, ist dies ein bedeutender Schritt in Richtung umfassender Antidiskriminierung. Hier zum Urteil im Volltext OGH 07.08.2025_7 Ob 58-25t.pdf
Unterstützung für Angehörige mit Krebserkrankung
Am 12. und 13. September 2025 fand das zweitägige ONLINE-Treffen für Angehörige von Menschen mit Krebs statt – organisiert von der Österreichischen Krebshilfe. Über eine anonyme Chat-Funktion konnten Teilnehmer:innen Fragen an Expert:innen stellen oder einfach zuhören. Das Programm reichte von Themen wie „Umgang mit Angst“ und „Kommunikation mit Familie und Ärzt:innen“ bis hin zu rechtlichen Fragen rund um Krankenstand und Berufsunfähigkeit. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Aufklärung über Palliative Care durch Univ.-Prof. Dr. Eva K. Masel. Die kostenlose Veranstaltung bot Angehörigen eine wertvolle Plattform für Information, Austausch und Entlastung. Für einen Folgetermin macht es Sinn, regelmäßig die Website der Österreichischen Krebshilfe zu besuchen. Auch das ÖZIV SUPPORT Angebot begleitet hier direkt Betroffene im erwerbsfähigen Alter. Mehr dazu ÖZIV SUPPORT Beratung.
Update zum neuen Barrierefreiheitsgesetz: Jetzt zählt die Umsetzung
Seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes im Juni 2025 steht nicht mehr das „Ob“, sondern das „Wie“ im Mittelpunkt. Entscheidend ist nun, dass die neuen Vorgaben zur Barrierefreiheit praxisnah, verständlich und wirksam umgesetzt werden – sowohl im öffentlichen Bereich als auch in der Privatwirtschaft. Dabei geht es nicht um zusätzliche Bürokratie, sondern um konkrete Verbesserungen im Alltag von Menschen mit Behinderungen. Eine sachliche Auseinandersetzung und fundierte Information sind jetzt wichtiger denn je – etwa bei der Fachkonferenz des Österreichischen Behindertenrats am 25. September 2025
Kurzmeldung: Neue „Jahreskarte Spezial“ ab 2026
Ab 1. Jänner 2026 bieten die Wiener Linien mit der „Jahreskarte Spezial“ ein neues, vergünstigtes Ticket für Menschen mit Behinderungen an. Anspruchsberechtigt sind u. a. Personen mit einem Behindertenpass ab 70 % GdB oder mit dem Vermerk auf Fahrpreisermäßigung. Die Karte kostet 300 € jährlich (bzw. 315 € bei monatlicher Zahlung). Gleichzeitig endet die bisherige Förderung für kostenlose Jahreskarten für blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen durch den Fonds Soziales Wien. Quelle: „Jahreskarte Spezial“: Neues Wiener Linien Ticket für Menschen mit Behinderungen ab 2026 - BIZEPS
Frauenförderungsplan BMFWF 2025
Nneue Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Frauen mit Behinderungen stehen oft vor besonderen Herausforderungen, sie sind oftmals doppelter Diskriminierung ausgesetzt. Das kann sich in verschiedenen Lebensbereichen manifestieren, sei es im Arbeitsumfeld, im Zugang zu Bildung oder im Gesundheitswesen. Im Frauenförderungsplan BMFWF 2025 bekennt sich das Ministerium nicht zuletzt um seiner Vorbildwirkung nachzukommen zu einer aktiven Gleichstellungspolitik und umfasst Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Identität und des Selbstbewusstseins von Frauen, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Der Frauenförderungsplan BMFWF 2025 enthält spezifische Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen mit Behinderungen. Eine wichtige Maßnahme ist die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die flexible Arbeitszeiten, Telearbeit und Jobsharing umfasst, um den individuellen Bedürfnissen von Frauen mit Betreuungspflichten oder als pflegende Angehörige gerecht zu werden. Eine weitere relevante Maßnahme ist die Schaffung einer respektvollen Arbeitsumgebung, die den Schutz der Würde der Bediensteten sicherstellt und Diskriminierung sowie Mobbing aktiv bekämpft. Der Frauenförderungsplan gilt für das Ministerium sowie für die dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachgeordneten Dienststellen, wie beispielsweise die Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen. Zum Weiterlesen: RIS - BGBLA_2025_II_198 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004
Leitlinien zu überschneidenden Formen der Diskriminierung – UN Ausschuss ruft zu Stellungnahmen auf
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erarbeitet derzeit Leitlinien zum Umgang mit mehrfachen und sich überschneidenden Diskriminierungsformen, die insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen betreffen. Ziel ist es, Vertragsstaaten konkrete Empfehlungen und bewährte Praxisbeispiele zur Verfügung zu stellen. Stellungnahmen können noch bis zum 15. September 2025 per E-Mail eingereicht werden.
Mehr dazu: UN Ausschuss arbeitet an Leitlinien zu überschneidenden Formen der Diskriminierung - BIZEPS und OHCHR | Call for written submissions on the draft guidelines on addressing multiple and intersectional forms of discrimination against women an girls with disabilities
AMS adaptiert seine Kombilohnrichtlinie
Für „ausgesteuerte“ Personen oder jene, für die im Rahmen einer Maßnahme (z. B. fit2work, Perspektivenplan) oder einer AMS-Begutachtung ein geringeres Wochenstundenausmaß empfohlen wurde – ist im Rahmen der Kombilohnbeihilfe seit 11. August bereits ein Mindeststundenausmaß von 10 Wochenstunden ausreichend. Voraussetzung ist ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis sowie eine vorherige Beratungs- und Betreuungsvereinbarung mit dem AMS vor der Antragstellung.
AMS gewinnt Rechtsstreit über AMS-Algorithmus
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in seinem Erkenntnis vom 1.9.2025 entschieden: Das vom AMS entwickelte „Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem“ (kurz AMAS) stellt keinen Verstoß gegen die DSGVO dar.
Mit Hilfe des digitalen Tools wollte das AMS aus persönlichen Daten von Arbeitsuchenden deren Arbeitsmarktchancen ermitteln und beurteilen. Anfang des Jahres 2021 hätte dieses System flächendeckend in Österreich eingeführt werden sollen. Aber im August 2020 stoppte die Datenschutzbehörde die Einführung von AMAS mit Bescheid. Sämtliche Daten im Zusammenhang mit AMAS mussten damals gelöscht werden. Dieser Bescheid vom 19.8.2020 wurde nun vom BVwG ersatzlos aufgehoben. Dem aktuellen BVwG Erkenntnis ging ein mehrjähriger Rechtsstreit voraus, siehe dazu „AMS-Algorithmus“ verstößt nicht gegen DSGVO
Im BVwG-Verfahren wurde nunmehr bestätigt, dass die AMS-Berater:innen immer die inhaltliche Letztentscheidung hatten; für die Beurteilung der Arbeitsmarktchancen der Arbeitsuchenden konnten die AMS-Berater:innen immer auch zusätzliche Informationen heranziehen. Falls erforderlich, waren diese auch verpflichtet, vom automatisiert errechneten AMAS-Wert in jedem einzelnen Fall abzuweichen. Daher entschied das BVwG, dass beim „AMS-Algorithmus“ bei Bewertungen kein verbotenes „Profiling“ durch eine „automatisierte Entscheidung“ vorlag.
Weitere Informationen:
BVwG Erkenntnis vom 1.9.2025, W256 2235360-1 RIS - W256 2235360-1 - Entscheidungstext - Bundesverwaltungsgericht (BVwG))
AMS gewinnt Rechtsstreit über AMS-Algorithmus - news.ORF.at
Informationsfreiheit für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das am 1. September 2025 in Kraft tritt, wird das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen eingeführt. Für Menschen mit Behinderungen könnte das mehr Transparenz bei Förderungen, Unterstützungsleistungen und behördlichen Entscheidungen bedeuten. Es ist zu hoffen, dass durch mehr Transparenz es künftig möglich sein wird, fundierter Stellung nehmen und politische Teilhabe von und für Menschen mit Behinderungen zu stärken. Ein besonderes Augenmerk werden wir als ÖZIV Bundesverband darauf legen, dass Informationen barrierefrei zugänglich sind– etwa durch Screenreader-kompatible Formate oder in Leichter Sprache verfügbar sind. Weiter zum Nachlesen: Informationsfreiheit
Aus dem ÖZIV Newsletter August 2025
- Neuauflage der Bildungskarenz für 2026 geplant
- Arbeitslosenversicherungspflicht bei mehrfach geringfügigen Beschäftigungen
- Änderung für Sozialhilfebezieher:innen in Schulungen
- Einfrieren im Sommer
- Disability Studies: Internationale Konferenz in Innsbruck
Neuauflage der Bildungskarenz für 2026 geplant
Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BSMG 2025; BGBl I 2025/7) wurde die staatlich geförderte Bildungskarenz und Bildungsteilzeit mit Wirkung zum 1. April 2025 abgeschafft. Das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld sind mit 31. März 2025 ausgelaufen. Für bereits begonnene oder unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen gelten Übergangsregelungen: Wurde die Bildungskarenz in Modulen vereinbart und liegt ein bis Ende März 2025 zuerkannter Anspruch durch das AMS vor, können offene Module noch absolviert werden. Ebenso gilt dies, wenn die Vereinbarung bis spätestens 28. Februar 2025 abgeschlossen wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt. Bis Mitte nächstes Jahr soll ein neues Modell der „Weiterbildungszeit“ eingeführt werden, das höhere Anforderungen an Inhalte, Kontrolle und arbeitsmarktpolitische Relevanz stellt.
Mehr dazu RIS - BGBLA_2025_I_7 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 und
Ministerrat beschließt neues Modell der Weiterbildungszeit - Bundeskanzleramt Österreich
Arbeitslosenversicherungspflicht bei mehrfach geringfügigen Beschäftigungen
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl I 25/2025) wird die Arbeitslosenversicherungspflicht für Personen eingeführt, die mehrere geringfügige Beschäftigungen gleichzeitig ausüben. Diese Regelung betrifft insbesondere jene, die durch die Kombination mehrerer geringfügiger Jobs die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. In solchen Fällen besteht ab 1.1.2026 eine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung. Geringfügige Beschäftigungen neben einem vollversicherten Dienstverhältnis unterliegen nicht mehr der Arbeitslosenversicherungspflicht. In dem Zusammenhang allerdings zu einem anderen Thema sei auch die OGH Entscheidung vom 10.9.2024 zu 10 ObS 59/24k erwähnt, die besagt, dass die Zeiten mehrerer geringfügigen Beschäftigungen für den Tätigkeitsschutz nach § 255 Abs 4 ASVG relevant sind, wenn die Zeiten geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen und so eine Vollversicherung auslösen. Darüber hinaus müssen sich die Tätigkeiten inhaltlich ähneln und somit als Gesamttätigkeit berücksichtigt werden können (DRdA, 4/2025, S. 305 ff).
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Änderung für Sozialhilfebezieher:innen in Schulungen
Wer eine längere Schulung besucht und Sozialhilfe bezieht, soll keinen zusätzlichen Schulungszuschlag mehr bekommen. Ein vom AMS ausbezahlter Schulungszuschlag wird künftig vollständig auf die Sozialhilfe angerechnet. Grundlage dafür sind die Änderungen im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (§5 Abs. 2a und die Streichung von §7 Abs. 3a, BGBl. I Nr. 20/2024). Die Stadt Wien hat dies zu Beginn des Jahres 2025 umgesetzt.
Einfrieren im Sommer - Geringfügigkeitsgrenze
Mit Inkrafttreten am 1. Juli 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs 2 ASVG im Jahr 2026 eingefroren und wird weiterhin € 551,10 betragen. Ebenso wird es für die Jahre 2026 und 2027 keine Valorisierung des Rehabilitations – und Wiedereingliederungsgeldes sowie des Krankengeldes geben.
Disability Studies: Internationale Konferenz in Innsbruck
Vom 8. bis 10. Juli 2025 fand an der Universität Innsbruck die „European Disability Research Conference“ statt. Rund 220 Teilnehmer:innen aus über 20 Ländern – darunter auch aus den USA, Großbritannien, Deutschland, Schweden und Spanien – diskutierten über die Weiterentwicklung der Disability Studies. Im Fokus standen Fragen zur gesellschaftlichen Bedeutung von Behinderung, zur Rolle von Forschung und zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an wissenschaftlichen Prozessen. Die Konferenz bot Raum für interdisziplinären Austausch und setzte Impulse für zukünftige Forschungskooperationen. Die Disability Studies entstanden Anfang der 1980er-Jahre in den USA und Großbritannien als interdisziplinäres Forschungsfeld, das Behinderung als gesellschaftlich konstruiertes Phänomen versteht. Als zentrale Begründer gelten Irving Kenneth Zola und Michael Oliver, die das soziale Modell von Behinderung prägten.
Mehr unter:
Wie geht es weiter mit den Disability Studies? - BIZEPS,
Konferenz : Disability Studies in Zeiten von Trump & Co. - science.ORF.at,
Transformation - Sciencesconf.org
Disability Studies – Wikipedia
Aus dem ÖZIV Newsletter Juli 2025
- Zuverdienstregelung: Ausnahme für Menschen mit Behinderungen bleibt bestehen
- Erwachsenenschutzrecht: Kritik an geplanten Änderungen
- Klimaticket: Preissteigerung für Menschen mit Behinderungen
- Salzburg: Gesetzesnovelle zum Salzburger Baurecht sorgt für Kritik und Protest
- Einführung einer Teilpension, aktueller Stand
- Forderung einer EU-Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Behinderungen
- AMS-Regeln NEU ab 1.7.2025
- Kilometergeld – Werte ab Juli 2025
Zuverdienstregelung: Ausnahme für Menschen mit Behinderungen bleibt bestehen
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde ursprünglich eine Einschränkung des Zuverdienstes während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vorgesehen. Diese Maßnahme hätte insbesondere Menschen mit Behinderungen getroffen, die auf einen geringfügigen Zuverdienst angewiesen sind.
Viele Organisationen – darunter auch der ÖZIV Bundesverband – haben ihre Ablehnung lautstark geäußert und nunmehr wurde in Artikel 45 eine Ausnahmeregelung verankert: Menschen mit Behinderungen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, dürfen weiterhin bis zu rund 551,10 € monatlich geringfügig dazuverdienen, ohne dass ihre AMS-Leistungen gekürzt werden.
Hier zum Gesetzestext: fname_1685631.pdf
Erwachsenenschutzrecht: Kritik an geplanten Änderungen
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 wurden auch Änderungen im Erwachsenenschutzrecht beschlossen. Die Frist für die Erneuerung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung wird von drei auf fünf Jahre verlängert, und das verpflichtende Clearing entfällt. Diese Maßnahmen wurden von zahlreichen Organisationen, darunter dem Behindertenrat und dem Monitoringausschuss, als Rückschritt für die Selbstbestimmung kritisiert. Ein Antrag auf Rücknahme der Änderungen wurde im Parlament abgelehnt.
Mittlerweile gibt es aber Bewegung: die Regierungsparteien brachten am 10. Juli im Parlament einen Initiativantrag ein, demzufolge im Herbst einige der Verschlechterungen wieder zurückgenommen werden sollen.
Klimaticket: Preissteigerung für Menschen mit Behinderungen
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Preis für das „Klimaticket Spezial“ für Menschen mit Behinderungen von derzeit 821 € auf 1.050 € jährlich angehoben. Diese Erhöhung wurde im Rahmen des Doppelbudgets 2025/26 beschlossen und stößt auf Kritik, da sie die Mobilität von Menschen mit Behinderungen finanziell stärker belastet. Die Anspruchsvoraussetzungen (Behindertenpass mit mindestens 70 % oder entsprechender Vermerk) bleiben unverändert bestehen.
Hier zur entsprechenden Aussendung: Budgetkonsolidierung: Preis des KlimaTicket Ö wird ab August 2025 angepasst
Salzburg: Gesetzesnovelle zum Salzburger Baurecht sorgt für Kritik und Protest
Die geplante Novelle des Salzburger Baurecht 2025 sieht eine deutliche Reduktion baulicher Barrierefreiheitsstandards vor. Künftig sollen der Anteil barrierefrei ausgestatteter Wohnungen auf 30 % gesenkt werden. Auch die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in der Wohnbauförderung wurde bereits im Vorjahr eingeschränkt. Die Landesregierung argumentiert mit Kosteneinsparungen und dem Ziel, mehr leistbaren Wohnraum zu schaffen – laut Studien machen barrierefreie Maßnahmen jedoch nur rund ein Prozent der Baukosten aus.
Der ÖZIV Bundesverband kritisierte in seiner Stellungnahme im April 2025, dass die geplanten Änderungen einen Rückschritt darstellen und im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention stehen. Am 18. Juni 2025 fand dazu auf Initiative des Vereins knack:punkt und Mitgliedern des Salzburger Monitoringausschusses ein stiller Protestspaziergang vor dem Landtag statt.
Hier geht’s zur Stellungnahme: Baurecht_SalzB_Stellungnahme
und den Bericht zum Protest gegen Rückbau der Barrierefreiheit in Salzburg - BIZEPS
Einführung einer Teilpension, aktueller Stand
Im Juli-Plenum am 10.7.2025 (2. Sitzungstag) hat der Nationalrat die neue Teilpension bei gleichzeitigen Einschränkungen der Altersteilzeit beschlossen. Die Änderungen/Neuerungen treten mit 1.1.2026 in Kraft und sollen dazu führen, dass Menschen länger im aktiven Erwerbsleben bleiben. Wir haben dazu schon im Juni Newsletter berichtet, siehe: Monatsnews
Weitere Neuerungen: Für Arbeitslose, die an AMS-Schulungsmaßnahmen teilnehmen und diese (vorübergehend) unterbrechen müssen, soll es Erleichterungen bei den Meldepflichten geben. In Reaktion auf ein OGH-Urteil wird außerdem klargestellt, dass es ergänzende Leistungen zur Ausgleichszulage und zum Pensionsbonus nur dann geben soll, wenn sich der:die Partner:in oder betroffene Kinder rechtmäßig in Österreich aufhalten.
Der ÖZIV Bundesverband hat im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Teilpensionsgesetz (TPG) eine Stellungnahme abgegeben. Aus Sicht der Menschen mit Behinderungen ist es unerlässlich, dass jede gesetzliche Neuregelung differenziert auf ihre Auswirkungen auf diese Personengruppe geprüft wird. Unsere Stellungnahme zielte darauf ab, bestehende Benachteiligungen zu vermeiden und individuelle Bedarfe von Menschen mit Behinderungen über eine differenzierte Gesetzgebung zu berücksichtigen. Hier geht es zu der ÖZIV Stellungnahme
Weitere Infos:
Nationalrat beschließt neue Teilpension (PK0675/10.07.2025) | Parlament Österreich
Parlament: TOP im Nationalrat am 10. Juli 2025 (PK0653/04.07.2025) | Parlament Österreich
Teilpensionsgesetz (137 d.B.) | Parlament Österreich
Forderung einer EU-Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Behinderungen
Die Beschäftigungszahl von Menschen mit Behinderungen ist im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung weitaus niedriger. Beschäftigungsquote in der EU: 51,3% Menschen ohne Behinderung; 75,6% Menschen mit Behinderung. Daher fordert das Europäische Behindertenforum (EDF) schon länger eine EU-Garantie für Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen (Disability Employment and Skills Guarantee). Diese Strategie soll ähnlich aufgebaut sein wie die bereits bestehende EU-Jugendgarantie zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU.
Siehe dazu: Eine EU-Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Behinderungen? – Österreichischer Behindertenrat
AMS-Regeln NEU ab 1.7.2025
Verpflichtende Meldungen über das eAMS-Konto:
Die Antragstellung, die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit dem AMS hat seit 1.7.2025 vorrangig elektronisch über das eAMS-Konto zu erfolgen. Die telefonische Arbeitslosmeldung ist ab 1.7.2025 nicht mehr möglich, man kann sich aber weiterhin persönlich beim AMS arbeitslos melden. Schriftstücke über das eAMS-Konto gelten als rechtsgültig zugestellt; unabhängig davon, ob sie tatsächlich gelesen wurden.
Wiedermeldung beim AMS nach Unterbrechung der Arbeitslosigkeit:
Änderung der MeldefristenNach einer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit (zB wegen Krankheit oder eines Auslandsaufenthaltes) muss sich die betreffende arbeitslose Person gleich am nächsten Werktag nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes wieder beim AMS melden. Die Wiedermeldung beim AMS kann telefonisch, über das eAMS-Konto oder persönlich beim AMS erfolgen. AMS-Geldleistungen werden erst ab dem Tag der Wiedermeldung ausbezahlt. Achtung! Bei Wiedermeldung nach einem Krankenstand (auch wenn die Krankheit nur 1 Tag gedauert hat) ist immer eine ärztliche Bestätigung über die Dauer (Beginn und Ende) der Krankmeldung erforderlich.
Meldepflichtige Unterbrechungen:
Wichtige Information: Gesetzliche Änderungen für AMS-Kund_innen ab 1.7.2025;
Meldepflichten » Änderungen bekannt geben | AMS
Mehr Informationen:
Neue Regeln für Arbeitslose ab Juli 2025 | Arbeiterkammer
AMS-Neuerungen ab Juli: Das ändert sich jetzt für Arbeitslose
Kilometergeld – Werte ab Juli 2025
Das amtliche Kilometergeld für Motorfahrräder und Motorräder wurde halbiert und beträgt ab 1.7.2025 somit nur noch € 0,25 (bis 30.6.2025: € 0,50).
Die Auflistung der Höhe der Kilometergelder ab 1.7.2025 sowie weitere Infos zum Kilometergeld:
Kilometergeld
Kilometergeld | ÖAMTC
Aus dem ÖZIV Newsletter Juni 2025
- Budgetbegleitgesetz 2025: Ambivalente Akzente für Menschen mit Behinderungen & künftige Sozialpolitik
- Ausnahme für Menschen mit Behinderungen beim AMS-Zuverdienst gesichert
- Rückschritte im Erwachsenenschutzrecht
- Neufassung des Bundesbehindertengesetzes bringt mehr Mitsprache und Barrierefreiheit
- Barrierefreiheitsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft – was jetzt wichtig wird
- Teilpension ab 1.1.2026
Budgetbegleitgesetz 2025: Ambivalente Akzente für Menschen mit Behinderungen & künftige Sozialpolitik
In den letzten Wochen stand das Doppelbudget und das damit verbunden Budgetbegleitgesetz 2025 im Fokus der Aufmerksamkeit. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 sollen insgesamt 72 bestehende Gesetze geändert und ein neues geschaffen werden. Zu den wesentlichen Vorhaben zählt das geplante Auslaufen des Klimabonus. Auch der Zugang zur Korridorpension wird künftig erschwert: Das frühestmögliche Pensionsantrittsalter mit Abschlägen soll schrittweise auf 63 Jahre angehoben werden, zudem werden künftig 42 statt bislang 40 Versicherungsjahre vorausgesetzt. Familienleistungen wie die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld sollen für zwei Jahre nicht mehr an die Inflation angepasst werden.
Teile des Budgetbegleitgesetzes wurden am 17. und 18. Juli 2025 beschlossen und sieht , in manchen Fällen stark kritisierte, Änderungen in folgenden Bereichen (soweit bei Redaktionsschluss bekannt) vor:
Ausnahme für Menschen mit Behinderungen beim AMS-Zuverdienst gesichert
In Artikel 45 des Budgetbegleitgesetzes 2025 konnte der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) trotz der geplanten Einschränkungen beim Zuverdienst während des AMS-Bezugs eine wichtige Ausnahme erwirken: Für Menschen mit Behinderungen sind und länger als ein Jahr arbeitslos sind, bleibt ein geringfügiger Zuverdienst von rund 551,10 Euro monatlich auch weiterhin möglich – ohne Kürzung der AMS-Leistungen. Alles andere wäre ein bedrohlicher Rückschritt für Menschen mit Behinderungen für die beruflichen Teilhabe gewesen.
Zum Nachlesen: Auswirkungen des Doppelbudgets 2025 und 2026 auf Menschen mit Behinderungen
Rückschritte im Erwachsenenschutzrecht:
Änderungen zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung stößt auf kritische Stimmen:
Die Kritikpunkte beziehen sich auf die geplante Verlängerung der Frist für die Erneuerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre sowie die Streichung des verpflichtenden Clearings im Erneuerungsverfahren. Des Weiteren wurde im nicht partizipativen Gesetzgebungsprozess vom Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ abgerückt und mit dieser Novelle eine für die betroffene Zielgruppe Verschlechterung formuliert.
Hier zur Stellungnahme des ÖBR zum Erwachsenenschutzrecht Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats zum Budgetbegleitgesetz 2025 – Österreichischer Behindertenrat.
Neufassung des Bundesbehindertengesetzes bringt mehr Mitsprache und Barrierefreiheit
Mit 17. Mai 2025 trat eine überarbeitete Fassung des Bundesbehindertengesetzes in Kraft. Die Novelle stärkt zentrale Institutionen wie den Bundesbehindertenbeirat und die Behindertenanwaltschaft und verankert den Österreichischen Behindertenrat gesetzlich als Dachverband. Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten sind künftig verpflichtet, eine:n Barrierefreiheitsbeauftragte:n zu ernennen. Zudem wird klargestellt, dass der Behindertenpass allein nicht automatisch zum Kündigungsschutz führt – maßgeblich bleibt der Begünstigtenstatus . Die Reform zielt auf mehr Teilhabe, Transparenz und strukturelle Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen ab. Hier zum Gesetz in der nunmehr geltenden Fassung bbg, fassung vom 22.05.2021.pdf
Barrierefreiheitsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft – was jetzt wichtig wird
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) mit 28. Juni 2025 wirksam. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte (z. B. Fahrkartenautomaten, E-Book-Reader) und Dienstleistungen (z. B. Websites, Apps, Online-Buchungssysteme) barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglich. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 2 Mio. Euro. Sowie für Fälle, in denen die Umsetzung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde oder das Produkt bzw. die Dienstleistung grundlegend verändern würde.
Hier ist der direkte Link zur aktuellen konsolidierten Fassung des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) BGBLA_2023_I_76.pdfsig
Teilpension ab 1.1.2026 – Gesetzesentwurf:
Das Sozialministerium hat den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Teilpension fertiggestellt. Das Teilpensionsgesetz wurde nun dem Nationalrat (Sozialausschuss) vorgelegt: Teilpensionsgesetz (137 d.B.) | Parlament Österreich.
Ab dem Jahr 2026 wird es möglich sein, reduziert weiterzuarbeiten und gleichzeitig einen bereits angesparten Teil der Pension zu beziehen. Altersteilzeit wird schrittweise eingeschränkt und soll nur noch so lange gelten, wie keine Teilpension möglich ist bzw. kein Pensionsanspruch besteht. Das Gesetz soll - nach kurzer Begutachtungsfrist – noch vor dem Sommer beschlossen werden. Die neuen Bestimmungen zur Teilpension sollen mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten.
Mehr zur Einführung der Teilpension und Einschränkung der Altersteilzeit Neu im Sozialausschuss (PK0587/23.06.2025) | Parlament Österreich
Mehr dazu zB hier:
Gesetzesentwurf fertig: Teilpension auf der Zielgeraden - news.ORF.at
Teilpension kommt ab Jänner 2026: Das musst du zum neuen Pensionsmodell wissen | ÖGB
Aus dem ÖZIV Newsletter Mai 2025
- One-Stop-Shop für Heilbehelfe und Hilfsmittel
- UN-Behindertenrechtskonvention – innerstaatliche Umsetzung
- Barrierefreier Zugang zu Informationen
- ME/CFS und Unterstützung
- Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld - Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG)
- AMS: Frist für die Wiedermeldung nach einem Urlaub oder Krankenstand
- Kommunikation mit dem AMS ab 1.7.2025
- Unsere Stellungnahmen
One-Stop-Shop für Heilbehelfe und Hilfsmittel:
Am 13.5.2025 haben sich die NR-Abgeordneten einstimmig für einen sogenannten One-Stop-Shop zur Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln ausgesprochen. Künftig soll es daher eine zentrale Anlaufstelle geben. Aktuell müssen Betroffene teilweise mehrere Ansuchen bei verschiedenen Stellen einbringen.
Nationalrat für Erleichterungen bei Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln (PK0383/13.05.2025) | Parlament Österreich .
Bereits im Gesundheitsausschuss vom 9.5.2025 wurden dazu erste Schritte zur Einrichtung eines zentralen Anlaufpunkts für die Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln unternommen.
Siehe dazu: One-Stop-Shop für Heilbehelfe und Hilfsmittel – Österreichischer Behindertenrat; Gesundheitsausschuss fordert einstimmig Erleichterungen bei Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln (PK0370/09.05.2025) | Parlament Österreich
UN-Behindertenrechtskonvention – innerstaatliche Umsetzung:
Behindertenorganisationen – so auch der ÖZIV Bundesverband - setzen sich verstärkt für die konsequente Umsetzung und den Ausbau inklusiver Maßnahmen im Regierungsprogramm 2025–2029 ein. Umsetzung inklusiver Maßnahmen! – Österreichischer Behindertenrat
Hier können Sie die Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrates ÖBR zum Regierungsprogramm 2025 – 2029 nachlesen: Österreichischer Behindertenrat zu Regierungsprogramm 2025-2029 – Österreichischer Behindertenrat
Barrierefreier Zugang zu Informationen:
Der ORF erweitert sein Angebot und bietet nun Übersetzungen in Österreichischer Gebärdensprache für politische Sendungen.
Mehr Infos zu den Sendungen in ÖGS im ORF: Sendungen in Österreichischer Gebärdensprache - tv.ORF.at
ME/CFS und Unterstützung:
Im Gesundheitsausschuss vom 15.5.2025 haben die Grünen mit einem Entschließungsantrag auf die untragbare Versorgungslage von ME/CFS Patient:innen hingewiesen und die Sozialministerium Korinna Schumann aufgefordert, auf die Länder einzuwirken, „um die verbindlich festgelegte Etablierung von (spitals-)ambulanten interdisziplinären Kompetenzzentren für postvirale Syndrome wie zum Beispiel ME/CFS in zumindest jedem Bundesland bis spätestens Mitte 2026 sicherzustellen. Dabei sei darauf zu achten, dass diese personell entsprechend ausgestattet werden und mit dem nationalen Referenzzentrum für postvirale Erkrankungen eng abgestimmt zusammenarbeiten. Zudem sollte ein Monitoring-System zur Überprüfung der Zielerreichung implementiert werden, indem halbjährlich an den Gesundheitsausschuss über Fortschritte in dieser Frage berichtet wird.“
Siehe: Neu im Gesundheitsausschuss (PK0396/15.05.2025) | Parlament Österreich
Somit gibt es verstärkte Bemühungen, die Sichtbarkeit und Rechte von Menschen mit Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom zu stärken. ME/CFS: Kaum Chance auf Hilfen – Österreichischer Behindertenrat
Eine gemeinsame Recherche von DOSSIER, ORF und APA beschäftigt sich mit Begutachtungen der PVA von ME/CFS Betroffenen im Zusammenhang mit einer Antragstellung auf Invaliditätspension oder Pflegegeld und weist auf Missstände in der Begutachtung hin. Hier geht es zu den Beiträgen: ME/CFS und Post-Covid: Kaum Chancen auf PVA-Hilfen - news.ORF.at; DOSSIER · Verdacht statt Versorgung.
Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld - Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG)
Bislang konnte man beim AMS für die Zeit der Bildungskarenz das Weiterbildungsgeld (§ 26 AlVG) oder für die Zeit der Bildungsteilzeit das Bildungsteilzeitgeld (§ 26a AlVG) beziehen. §§ 26 und 26a sind mit 31.3.2025 außer Kraft getreten (BGBl I Nr. 7/2025).
Im AlVG sind jedoch Übergangsregelungen vorgesehen. Demnach können Personen, deren Bezug von Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld spätestens am 31.3.2025 begonnen hat weiterhin Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld für die verbleibende zuerkannte Bezugsdauer beziehen. Auch Personen, die die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit nachweislich spätestens am 28.2.2025 vereinbart haben und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31.5.2025 beginnt, können noch vom AMS diese Geldleistungen zuerkannt bekommen.
Vgl. § 80 Abs 19 AlVG (idF BGBl I Nr. 7/2025):
„ § 26 und § 26a gelten für Personen, deren Bezug von Weiterbildungsgeld oder von Bildungsteilzeitgeld spätestens am 31. März 2025 begonnen hat, für die verbleibende, zuerkannte Bezugsdauer weiter. Diese gelten auch für Personen, die die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit nachweislich spätestens am 28. Februar 2025 vereinbart haben und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.“
Mehr Infos dazu: Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
AMS: Frist für die Wiedermeldung nach einem Urlaub oder Krankenstand
Ab 1.7.2025 müssen sich AMS-Leistungsbezieher:innen (Arbeitslosengeld, Notstandhilfe) nach einer Unterbrechung (zB Urlaub, Krankenstand usw.) sofort beim AMS melden. Das Geld (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) wird erst ab dem Tag der (Wieder-)Meldung ausbezahlt. Die Wiedermeldung kann nur per eAMS, telefonisch oder persönlich erfolgen. Bei Krankenstand ist immer eine ärztliche Krankmeldung ab dem 1. Tag erforderlich, ein Nachweis ist dem zuständigen AMS vorzulegen.
Leistungsbezug » Informationen für Bezieher | AMS
Kommunikation mit dem AMS ab 1.7.2025
Änderung des AlVG mit BGBl I 2024/66; Antragstellungen und Kommunikation mit dem Arbeitsmarktservice sollen vorrangig auf elektronischem Weg erfolgen.
Mehr dazu siehe: Änderung des AlVG (Kommunikation mit AMS) | Lexis 360
Europäische Union – Prioritäten 2024 - 2025:
Die EU hat neue Prioritäten für 2024–2029 festgelegt, darunter Maßnahmen zur Förderung eines sozialen Europas. Dies könnte auch neue Regelungen für Menschen mit Behinderungen beinhalten.
Mehr dazu: Die Prioritäten der Europäischen Union für 2024–2029 - Europäische Union;
UN-Konvention für ältere Menschen von den Vereinten Nationen geplant:
Mehr dazu UN-Konvention zu Rechten älterer Menschen geplant – Österreichischer Behindertenrat
Unsere Stellungnahmen:
Jüngst hat der ÖZIV Bundesverband seine Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie zur Salzburger Baurechtsnovelle abgegeben. Betont haben wir in dem Zusammenhang die Notwendigkeit eines gleichen Zugangs zu leistbarem, energieeffizientem barrierefreiem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung schutzwürdiger, sozial schwächerer Haushalte im Zusammenhang mit der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum und dessen energieeffiziente Ausgestaltung als Querschnittsmaterie.
Hier geht es zu den Stellungnahmen https://www.oeziv.org/interessenvertretung/stellungnahmen .
Aus dem ÖZIV Newsletter April 2025
- Nationalrat: Neuer Bericht soll Gesundheit von Menschen mit Behinderungen verbessern
- Barrierefreiheit in Ordinationen
- Studie: Förderung der kognitiven Flexibilität
- Kunsthistorisches Museum, barrierefreie Zugänglichkeit
- Invaliditätspension und Verweigerung der Teilnahme am Berufsfindungsverfahren
- AMS: Anspruch auf Arbeitslosengeld und geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
Nationalrat: Neuer Bericht soll Gesundheit von Menschen mit Behinderungen verbessern
Ein neuer Bericht soll künftig die gesundheitliche Situation und Versorgung von Menschen mit Behinderungen erheben und darstellen. Die entsprechende Forderung der Grünen erhielt in der Nationalratssitzung vom 26.3.2025 die Zustimmung aller Fraktionen. Der Bericht soll – nach Forderung der Grünen - die Basis für Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen sein und diese Forderung wird von der Gesundheitsministerin Korinna Schumann unterstützt. Laut Zahlen der Statistik Austria erleben 25 % der österreichischen Bevölkerung aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation Beeinträchtigungen im Alltag, rund 570.000 Personen gelten als stark beeinträchtigt.
Zum Nachlesen:
Nationalrat: Neuer Bericht soll Gesundheit von Menschen mit Behinderungen verbessern (PK0194/26.03.2025) | Parlament Österreich
Nationalrat: Neuer Bericht soll Gesundheit von Menschen mit Behinderungen verbessern - BIZEPS
Barrierefreiheit in Ordinationen – Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes: Barrierefreie Sanitäranlagen müssen in der Ordination selbst integriert sein, Ausweichlösungen in anderen Stockwerken sind nicht gestattet.
In seiner Entscheidung vom 23.10.2024, Ra 2021/05/0099 (RIS - Ra 2021/05/0099 - Entscheidungstext - Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ) hat der Verwaltungsgerichtshof die Frage zu beantworten, an
welchem Ort sich ein zu einer solchen Arztpraxis gehörender barrierefreier Sanitärraum zu befinden hat (ob dieser sich also innerhalb der Arztpraxis befinden muss oder ob er auch außerhalb der Praxis in einem anderen, barrierefrei erreichbaren Stockwerk gelegen sein darf). Der VwGH bekräftigte in seinem Erkenntnis den Schutzzweck der Normen zur Barrierefreiheit und erklärte dazu:
„Eine Auslegung einer zu diesem Zweck eingeführten Norm dahingehend, dass körperlich eingeschränkte Personen – wie im Revisionsfall – einen weiteren Weg auf sich zu nehmen haben, um ein für sie geeignetes WC nutzen zu können, als körperlich nicht eingeschränkte Personen, entspräche diesem Schutzzweck ebensowenig wie eine Differenzierung zwischen Arztpraxen untereinander, je nachdem, in welchem baulichen Umfeld sie sich befinden.“
Zum Nachlesen:
RIS - Ra 2021/05/0099 - Entscheidungstext - Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Verwaltungsgerichtshof urteilt: Barrierefreiheit in Ordinationen - ein unabdingbarer Standard - BIZEPS
Förderung der kognitiven Flexibilität sowie Kreativität von Mitarbeiter:innen ohne Behinderung durch die Anwesenheit von Mitarbeiter:innen mit Behinderungen
In der Studie von März 2025 mit dem Titel „Organizational Burden or Catalyst for Ideas? Disability as a Drive of Cognitive Flexibility and Creativity?“ (Übersetzung: „Behinderung – Belastung für das Unternehmen oder ein Katalysator für Ideen und mehr Kreativität?“) wurde untersucht, ob und wie sich die Anwesenheit von Mitarbeitenden mit Behinderung auf die Entwicklung neuer Ideen und Kreativität ihrer Kolleg:innen ohne Behinderungen auswirkt.
Mehr dazu:
Studie: Mitarbeiter:innen mit Behinderungen führen zu neuen Denkweisen und mehr Kreativität in Unternehmen - BIZEPS
Kunsthistorisches Museum, barrierefreie Zugänglichkeit – Umbau
Ab 2028 werden die provisorischen Kassencontainer vor dem KHM in Wien durch barrierefreie Eingänge ersetzt, der Baubeginn ist für Beginn des Jahres 2027 vorgesehen. Das Bauvorhaben soll in 18 Monaten realisiert werden.
Mehr dazu:
Kunsthistorische Museum wird barrierefrei umgebaut - BIZEPS
Kunsthistorisches Museum startet Umbau - wien.ORF.at
Invaliditätspension und Verweigerung der Teilnahme am Berufsfindungsverfahren – OGH 19.11.2024, 10 ObS 62/24a
Weil der Kläger das Berufsfindungsverfahren zur Überprüfung der beruflichen Rehabilitierbarkeit abbrach, wurde ihm von der PVA die Invaliditätspension mit Bescheid entzogen. Der OGH entschied, dass der Kläger verpflichtet sei, an Rehabilitationsmaßnahmen mitzuwirken. Die Weigerung, sich der notwendigen Beobachtung zu unterziehen, stellt demgemäß einen Grund für die Entziehung der Invaliditätspension dar. Quelle: ZAS-Judikatur 2025/18 in ZAS 02/2025, Seite 85
Zum Nachlesen:
Entscheidung des OGH im Volltext RIS - 10ObS62/24a - Entscheidungstext - Justiz
AMS: Anspruch auf Arbeitslosengeld und geringfügiges Beschäftigungsverhältnis – VwGH 19.11.2024, Ra 2024/08/0103
Wenn ein/e Arbeitnehmer:in sein/ihr vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis beim selben Arbeitgeber:in auf ein geringfügiges Dienstverhältnis reduziert, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn zwischen dem Vollarbeitsverhältnis und der geringfügigen Beschäftigung ein Zeitraum von mehr als 1 Monat liegt.
Quelle: ZAS-Judikatur 2025/20 in ZAS 02/2025, Seite 86
Zum Nachlesen:
Entscheidung des VwGH im Volltext RIS - Ra 2024/08/0103 - Entscheidungstext - Verwaltungsgerichtshof (VwGH)