motorbez. VerstSt, NoVA & Gebraucht-Kfz
Ausgangslage:
Klient:in beabsichtigt einen Gebrauchtwagen im Ausland zu kaufen und nach Österreich zu importieren.
Anliegen:
Kann eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für dieses Fahrzeug beantragt werden?
Informationsweitergabe:
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird für im Inland zugelassene Krafträder, Pkw und Kombinationskraftfahrzeuge eingehoben. Diese Steuer bemisst sich vom Hubraum bzw. von der Motorleistung und wird neben der Haftpflichtversicherung eingehoben.
Mit 1.1.2025 ist die Steuerbefreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer u.a. für bestehende und neue E-Autos gefallen.
Zur Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer mit Erstzulassungsdatum ab 1.10.2020 siehe Steuersatz
Auch für ein Kfz, das zwar im Ausland käuflich erworben aber in Österreich zugelassen wird ist diese Steuer zu entrichten.
Sind mehrere Fahrzeuge, die der motorbezogenen Versicherungssteuerunterliegen, unter einem Wechselkennzeichen zugelassen: IdF ist nur für jenes Fahrzeug die motorbezogene Versicherungssteuer zu zahlen, das die höchste Steuerlast hat.
Mehr Informationen zB Motorbezogene Versicherungssteuer (usp.gv.at); Motorbezogene Versicherungssteuer | ÖAMTC
Körperbehinderte Personen können eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer beantragen — dies gilt auch für Personen, die ihr Fahrzeug aus dem Ausland importiert haben.
Stand: 19.12.2025