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Suchergebnis

13 Treffer:
1. Mitgliedschaft  
Mitgliedschaft ÖZIV wirkt - Ihr Engagement zählt! ÖZIV setzt sich für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft ein. Alleine können  
2. Angebote der Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC für körperbehinderte Menschen  
Angebote der Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC für körperbehinderte Menschen ARBÖ - Mitgliedschaft MOBIL MIT HANDICAP Ermäßigte Mitgliedsbeiträge für Kraftfahrer:innen mit Behinderungen:  
3. Patientenverfügung  
Patientenverfügung Gesetzliche Grundlage Patientenverfügungs-Gesetz — PatVG Definition Patientenverfügung - § 2 PatVG Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein:e  
4. Ausweis §29b StVo  
Parkausweis (§ 29b StVO) Ausgangslage: Klient:in, 35 Jahre, lebt in Wien Behinderung: Gehbehinderung Behindertenpass mit Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher  
5. ÖBB-Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen  
ÖBB-Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen; Klimaticket Ermäßigung bei Reisen mit den ÖBB in Österreich für Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderung erhalten 50% Ermäßigung auf ÖBB  
6. Mobilitätszuschuss  
Mobilitätszuschuss Mobilitätsförderung zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Sozialministeriumservice) Gesetzliche Grundlagen:  
7. Geld- und Sachspenden  
Geld- und Sachspenden Ihre Spende ist für unsere Arbeit sehr wichtig! Spendenkonto des ÖZIV IBAN:  AT51 1100 0094 9332 4900 BIC: BKAUATWW UniCredit Bank Austria AG Unser  
8. Führerscheinbefristung bei Diabetes  
Führerscheinbefristung bei Diabetes Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV), § 11 Die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) schreibt in § 11 vor (Gesetzestext): § 11 Abs 1:  
9. Geschützte Arbeit - Integrativer Betrieb - Beschäftigungstherapie  
Geschützte Arbeit - Integrativer Betrieb - Beschäftigungstherapie Geschützte Arbeit - Geförderte Arbeitsplätze auf dem freien Arbeitsmarkt Der Begriff bezeichnet in manchen Landesgesetzen im  
10. Mobilitätszuschuss  
Mobilitätszuschuss Mobilitätszuschuss vom Sozialministeriumservice Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch! Gesetzliche Grundlagen: Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), § 6 Abs 2  
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