Mobilitätszuschuss

Mobilitätszuschuss vom Sozialministeriumservice

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch!

Gesetzliche Grundlagen:

  • Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), § 6 Abs 2 lit f
  • BMSGPK Richtlinie Mobilitätsförderungen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (GZ: BMSGPK 2022-0.817.256) - gültig ab 1.11.2022; Kurztitel: RL Mobilitätsförderungen

Details zu den Voraussetzungen siehe § 13 RL Mobilitätsförderungen, zum Download auf Mobilitätsförderungen (sozialministeriumservice.at)

Das Sozialministeriumservice kann einen einmaligen Zuschuss zu den Kosten, die mit der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung verbunden sind gewähren.

Zielgruppe: hier erfolgt eine automatische Prüfung der Erfüllung der Fördervoraussetzung durch das SMS (keine Antragstellung erforderlich!)

  • Begünstigt behinderte Personen nach § 2 Abs 1 u. 3 BEinstG, denen aus behinderungsbedingten Gründen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist. - Nachweis der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel durch eine entsprechende Eintragung im Behindertenpass UND
  • aufrechtes sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis oder selbständige Beschäftigung und das monatliche Einkommen liegt über der festgelegten monatlichen Geringfügigkeitsgrenze oder Berufsausbildung

Achtung! Bei Bezieher:innen einer befristeten Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension gibt es keine automatische Verfahrenseröffnung beim SMS. Auf Antrag kann ein Mobilitätszuschuss für maximal 1 Jahr gewährt werden, wenn der/die Antragsteller:in glaubhaft macht, dass eine ernsthafte und intensive Arbeitssuche stattfindet (zB AMS Vormerkung; regelmäßige ernsthafte Wahrnehmung von AMS Terminen, Bewerbungsterminen, Karriereplanung mit der Arbeitsassistenz)

für das Jahr 2024: € 697,00 1x jährlich (für das Jahr 2025 gibt es noch keinen Betrag) siehe Mobilitätsförderungen

Stand 22.7.2025

Fahrtkostenzuschuss/Mobilitätszuschuss für Menschen mit Behinderung (1x jährlich) in den Bundesländern, Beispiele:

Auf die Förderungen besteht kein Rechtsanspruch!

Land Niederösterreich - Mobilitätszuschuss:

Einmaliger Zuschuss zum behinderungsbedingten Mehraufwand im Privatbereich für begünstigt behinderte Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz in NÖ
  • Zugehörigkeit zur Zielgruppe nach dem NÖ SHG
  • Rollstuhlfahrer oder gleichzuachtender Zustand
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
  • kein Erwerbeinkommen
  • kein Konnex zu einer beruflichen Tätigkeit (auch keine geringfügige Erwerbstätigkeit)
  • kein unbefristeter Pensionsbezug

Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales

Mehr Informationen auf: Mobilitätszuschuss - Förderung - Land Niederösterreich

Land Oberösterreich - Fahrtkostenzuschuss für Rollstuhlfahrer:innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen - Soziale Rehabilitation

1x jährlicher Zuschuss (€ 697,00 - derzeitige Höhe) für Rollstuhlfahrer:innen und schwer gehbeeinträchtige Menschen 

  • mit Hauptwohnsitz in OÖ
  • Alter zwischen 15 und 64 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellungdie
  • nicht berufstätig
  • für den Zuschuss gibt es keine Einkommensgrenzen
  • Behindertenpass mit Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" 

Mehr Infos zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung plus Antragsformular siehe Land Oberösterreich - Fahrtkostenzuschuss für Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen – Soziale Rehabilitation

Land Tirol - Mobilitätszuschuss:

§ 20 Abs 1 lit e Tiroler Teilhabegesetz (TTHG). Tiroler Teilhabegesetz | Land Tirol

In den Förderrichtlinien, § 5 - zum Download auf https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/behindertenhilfe/gesetze-verordnungen-und-richtlinien/ werden die Voraussetzungen für den Mobilitätszuschuss Tirol näher geregelt.

Einmaliger Mobilitätszuschuss (einkommensabhängig) für ausschließlich begünstigte Personen, die aufgrund von Behinderung gehunfähig sind.

Definition § 5 Abs 1 Förderrichtlinien: "Als gehunfähig sind Personen zu betrachten, die nicht in der Lage sind, zu Fuß, gegebenenfalls unter Verwendung geeigneter und zumutbarer Hilfsmittel, die zur ortsüblichen Nahversorgung erforderliche Strecke, erforderlichenfalls durch Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, und dabei üblicherweise auftretende Hindernisse (zB Stufen udgl.) zu bewältigen, ohne dabei Lasten zu transportieren."

Kein Mobilitätszuschuss für Personen, die (a) berufstätig sind, (b) in Lehrausbildung stehen, (c) als arbeitssuchen beim AMS gemeldet sind, (d) aus sonstigen Gründen einen Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss vom SMS haben oder (e) in einer aus Mittel des öffentlichen Haushaltes finanzierten Wohneinrichtung vollstationär untergebracht sind.

Die Antragstellung erfolgt mit Antragsformular ("Antrag auf Gewährung einer Leistung nach dem TTHG"). Zum Download auf Formulare des Fachbereichs Behindertenhilfe | Land Tirol angeführt in der Auflistung mit dem Titel "Antrag auf Gewährung einer Leistung (mit Ausnahme einer Therapieleistung)"

Siehe auch: Transparenzportal - Zuschüsse zu besonderen Aufwendungen für Menschen mit Behinderung

Stand: 22.7.2025

 

Stadt Wien: Barrierefreier Wohnungsumbau – Förderungen von der Stadt Wien für Personen ab 60 Jahren:

Von der Stadt Wien gibt es Förderungen für den altersgerechten Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern. Gefördert werden können dabei Maßnahmen, die nach der ÖNORM B 1600 definiert sind (zB barrierefreier Zugang durch eine Rampe, Treppenlifte, motorische Türöffnungshilfen oder im Sanitärbereich Raumvergrößerungen, bodenebene Duschen, unterfahrbarer Waschtische, tragfähige Wände zur Montage von Stütz- und Haltegriffen sowie Duschsitze und Thermostatarmaturen). Die maximale Förderhöhe beträgt € 4.200,00. Auf die Förderung gibt es keinen Rechtsanspruch!

Die Antragstellung ist noch bis 31.12.2025 möglich. Weitere Informationen (insbesondere zur Antragstellung):

Förderung für altersgerechten Umbau - Antrag

Förderung für altersgerechten Umbau - Überblick

Stand 22.7.2025