ÖBB-Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen; Klimaticket

Ermäßigung bei Reisen mit den ÖBB für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderung erhalten 50% Ermäßigung auf ÖBB Standard Einzelfahrkarten. Voraussetzung für die Ermäßigung ist ein österreichischer Behindertenpass (oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis) nach dem Bundesbehindertengesetz mit einem Grad der Behinderung von mind. 70% oder mit der Zusatzeintragung „Der Inhaber kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“.

Der Ausweis muss als Nachweis freilich im Zug mitgenommen werden und ist auf Verlangen vorzuweisen.

TIPP! Begleitperson und Assistenzhund reisen gratis mit, wenn es den entsprechenden Vermerk dazu im Behindertenpass gibt.

Klimaticket - Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen

Mit dem Klimaticket Ö ist es ab 26.10.2021 möglich, 1 Jahr lang alle Linienverkehre in einem Gebiet zu nutzen (regional, überregional, österreichweit). Das Klimaticket kostet regulär € 1.095 - mehr auf: Startseite - Klimaticket

Klimaticket Spezial für Menschen mit Behinderungen bei einem Kauf ab 1.11.2021:  € 821.

Voraussetzungen:

  • Behindertenpass mit Eintrag GdB von mindestens 70% oder Vermerk „Die Inhaberin/der Inhaber des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“
  • Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechendem Schwerkriegsbeschädigtenausweis.
  • Inhaber*innen von Opferausweisen gem. Opferfürsorgegesetz
  • Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz
  • Siehe Startseite - Klimaticket

Achtung! Die Bundesländer können eigene Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen vorsehen, zB KlimaTicket OÖ Gesamt (Verbundraum OÖ inkl. Kernzonenverkehr Linz, Wels, Steyr) als KlimaTicket OÖ SPEZIAL € 604,- für Menschen mit Behinderung und Schwerkriegsbeschädigte, wenn in deren österreichischen Behindertenpass ein Grad von mindestens 70 Prozent oder der Vermerk „Inhaber bzw. Inhaberin kann Fahrpreisermäßigung nach dem Behindertengesetz in Anspruch nehmen“ enthalten ist. Siehe dazu https://www.land-oberoesterreich.gv.at/266634.htm

 

Quellen:

Stand: 12.11.2021