Unterstützungsangebote im Bereich Pflege und pflegende Angehörige: Beispiele in den Bundesländern

Land Oberösterreich

hier gibt es einen Überblick vom Land Oberösterreich über Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige:

Land Oberösterreich - Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige

Land Tirol: Förderung der Kurzzeitpflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personenin Tirol

siehe dazu die Förderrichtlinie zum Download Kurzzeitpflege | Land Tirol

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch!

Kurzzeitpflege in Alten -und Pflegeheimen in der Regel für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr möglich. Bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen ist eine einmalige Verlängerung sowohl der Kurzzeitpflege als auch der Förderung um maximal weitere 28 Tage möglich. Diese besonders berücksichtigungswürdigen Gründe sind jedenfalls von einem/einer Arzt/Ärztin zu bestätigen. Für eine Verlängerung ist es erforderlich, dass eine anschließende Rückkehr nach Hause und ein dauerhafter Verbleib dort jedenfalls gewährleistet ist. (aus den Förderrichtlinien Punkt 6.)

Weitere Informationen zur Zielgruppe, zu den konkreten Anspruchsvoraussetzungen und der Förderhöhe (einnkommensabhängig): siehe "Richtlinie der Landes Tirol zur Förderung der Kurzzeitpflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personen in Tirol" und “Förderhöhen/Einkommensgrenzen Kurzzeitpflege 2026”  Kurzzeitpflege | Land Tirol 

Kontakt für weitere Auskünfte: Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege Kurzzeitpflege | Land Tirol

Land Salzburg: Zuschuss für die Pflege zuhause

Angebote Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege, Zuschuss Pflege zuhause: Pflege zuhause - Land Salzburg

Angebot “Angehörigenentlastung” siehe Angehörigenentlastung - Land Salzburg

Land Steiermark: Mobile Pflege, Kostenzuschuss

Einkommensabhängig, mehr dazu siehe Mobile Pflege- und Betreuungsdienste - Verwaltung - Land Steiermark

Land Niederösterreich: Urlaubsaktion für pflegende Angehörige

Zuschussgewährung vom Land NÖ für die Hauptpflegeperson für einen Urlaub in Österreich in Höhe von maximal € 175,00 bzw. wenn der Urlaub in NÖ verbracht wird max. € 225,00. 

Mehr dazu siehe Urlaubsaktion für pflegende Angehörige - Land Niederösterreich

Land Kärnten: Pflegeförderung, § 10 Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz (K-PBG)

monatliche Zahlung in Höhe von € 100,00. Für Personen, die im Bezug eines Pflegegeldes der Stufe 6 oder 7 stehen und die überwiegend von einem beziehungsweise mehreren nahen Angehörigen seit mindestens einem halben Jahr im gemeinsamen Haushalt gepflegt werden.

Mehr siehe Pflegeförderung - Themen A-Z - Land Kärnten

Land Burgenland: Unterstützung in der Pflege

siehe dazu Erste Schritte - So finden sie die passende Unterstützung - Land Burgenland

Landesförderung für die 24-Stunden-Betreuung: Zusätzliche Landesförderung für die 24-Stunden-Betreuung - Land Burgenland

Land Vorarlberg: Pflege Förderung

Zusätzliche Förderung der 24 Stunden Betreuung durch das Land Vorarlberg, siehe Zusätzliche Förderung der 24 Stunden Betreuung - Land Vorarlberg

Zuschuss des Landes Vorarlberg zur häuslichen Betreuung und Pflege siehe Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege

Land Wien: Fonds Soziales Wien

FSW.at | Pflege und Betreuung

Pflege und Betreuung zu Hause, Unterstützungsangebote FSW.at | Pflege und Betreuung zu Hause

Informationen für pflegende Angehörige siehe FSW.at | Pflegende Angehörige

Stand: 15.6.2026