Unterstützungsangebote im Bereich Pflege und pflegende Angehörige: Beispiele in den Bundesländern
Land Oberösterreich
hier gibt es einen Überblick vom Land Oberösterreich über Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige:
Land Oberösterreich - Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige
Land Tirol: Förderung der Kurzzeitpflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personenin Tirol
siehe dazu die Förderrichtlinie zum Download Kurzzeitpflege | Land Tirol
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch!
Kurzzeitpflege in Alten -und Pflegeheimen in der Regel für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr möglich. Bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen ist eine einmalige Verlängerung sowohl der Kurzzeitpflege als auch der Förderung um maximal weitere 28 Tage möglich. Diese besonders berücksichtigungswürdigen Gründe sind jedenfalls von einem/einer Arzt/Ärztin zu bestätigen. Für eine Verlängerung ist es erforderlich, dass eine anschließende Rückkehr nach Hause und ein dauerhafter Verbleib dort jedenfalls gewährleistet ist. (aus den Förderrichtlinien Punkt 6.)
Weitere Informationen zur Zielgruppe, zu den konkreten Anspruchsvoraussetzungen und der Förderhöhe (einnkommensabhängig): siehe "Richtlinie der Landes Tirol zur Förderung der Kurzzeitpflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personen in Tirol" und “Förderhöhen/Einkommensgrenzen Kurzzeitpflege 2026” Kurzzeitpflege | Land Tirol
Kontakt für weitere Auskünfte: Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege Kurzzeitpflege | Land Tirol
Land Salzburg: Zuschuss für die Pflege zuhause
Angebote Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege, Zuschuss Pflege zuhause: Pflege zuhause - Land Salzburg
Angebot “Angehörigenentlastung” siehe Angehörigenentlastung - Land Salzburg
Land Steiermark: Mobile Pflege, Kostenzuschuss
Einkommensabhängig, mehr dazu siehe Mobile Pflege- und Betreuungsdienste - Verwaltung - Land Steiermark
Land Niederösterreich: Urlaubsaktion für pflegende Angehörige
Zuschussgewährung vom Land NÖ für die Hauptpflegeperson für einen Urlaub in Österreich in Höhe von maximal € 175,00 bzw. wenn der Urlaub in NÖ verbracht wird max. € 225,00.
Mehr dazu siehe Urlaubsaktion für pflegende Angehörige - Land Niederösterreich
Land Kärnten: Pflegeförderung, § 10 Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz (K-PBG)
monatliche Zahlung in Höhe von € 100,00. Für Personen, die im Bezug eines Pflegegeldes der Stufe 6 oder 7 stehen und die überwiegend von einem beziehungsweise mehreren nahen Angehörigen seit mindestens einem halben Jahr im gemeinsamen Haushalt gepflegt werden.
Mehr siehe Pflegeförderung - Themen A-Z - Land Kärnten
Land Burgenland: Unterstützung in der Pflege
siehe dazu Erste Schritte - So finden sie die passende Unterstützung - Land Burgenland
Landesförderung für die 24-Stunden-Betreuung: Zusätzliche Landesförderung für die 24-Stunden-Betreuung - Land Burgenland
Land Vorarlberg: Pflege Förderung
Zusätzliche Förderung der 24 Stunden Betreuung durch das Land Vorarlberg, siehe Zusätzliche Förderung der 24 Stunden Betreuung - Land Vorarlberg
Zuschuss des Landes Vorarlberg zur häuslichen Betreuung und Pflege siehe Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege
Land Wien: Fonds Soziales Wien
Pflege und Betreuung zu Hause, Unterstützungsangebote FSW.at | Pflege und Betreuung zu Hause
Informationen für pflegende Angehörige siehe FSW.at | Pflegende Angehörige
Stand: 15.6.2026