Unterstützungsangebote im Bereich Pflege und pflegende Angehörige: Beispiele in den Bundesländern

Land Oberösterreich

hier gibt es einen Überblick vom Land Oberösterreich über Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige:

Land Oberösterreich - Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige (land-oberoesterreich.gv.at)

Land Tirol: Förderung der Kurzzeitpflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personenin Tirol

siehe dazu die Förderrichtlinie zum Download auf Gesetze, Verordnungen und Richtlinien | Land Tirol (Inkrafttreten 1.1.2022).

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch!

Kurzzeitpflege in Alten -und Pflegeheimen für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr möglich. In besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (ärztliche Bestätigung erforderlich) ist eine einmalige Verlängerung sowohl des Aufenthalts als auch der Förderung im Ausmaß von weiteren 28 Tagen möglich.

Weitere Informationen zur Zielgruppe, zu den konkreten Anspruchsvoraussetzungen und der Förderhöhe (einnkommensabhängig) sind der "Richtlinie der Landes Tirol zur Förderung der Kurzzeitpflege für betreuungs- und pflegebedürftige Personen in Tirol" zu entnehmen.

Kontakt für weitere Auskünfte: Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege Pflege | Land Tirol

Land Salzburg: Zuschuss für die Pflege zuhause

Förderung von Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege siehe Land Salzburg - Zuschuss für die Pflege zuhause

Zuschuss für Kurzzeitpflege siehe Land Salzburg - Förderungen

Land Steiermark: Mobile Pflege, Kostenzuschuss

Einkommensabhängig, mehr dazu siehe Mobile Pflege - Antrag auf Kostenzuschuss - Verwaltung - Land Steiermark

Land Niederösterreich: Urlaubsaktion für pflegende Angehörige

Zuschussgewährung vom Land NÖ für die Hauptpflegeperson für einen Urlaub in Österreich in Höhe von maximal € 175,00 bzw. wenn der Urlaub in NÖ verbracht wird max. € 225,00. Mehr dazu siehe Urlaubsaktion für pflegende Angehörige - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Land Kärnten: Pflegeförderung, § 10 Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz

monatliche Zahlung in Höhe von € 100,00. Für Personen, die im Bezug eines Pflegegeldes der Stufe 6 oder 7 stehen und die überwiegend von einem beziehungsweise mehreren nahen Angehörigen seit mindestens einem halben Jahr im gemeinsamen Haushalt gepflegt werden.

Mehr siehe Pflegeförderung - Themen A-Z - Land Kärnten (ktn.gv.at)

Land Burgenland: Unterstützung in der Pflege

siehe dazu Pflegeservice Burgenland Pflege Service Burgenland - Soziale Sicherheit im Bgld.

Unterstützung durch Pflege- und Sozialberater:innen Burgenland siehe Erste Schritte - So finden sie die passende Unterstützung - Land Burgenland

Land Vorarlberg: Pflege Förderung

Zusätzliche Förderung der 24 Stunden Betreuung durch das Land Vorarlberg, siehe Zusätzliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung (vorarlberg.at)

Zuschuss des Landes Vorarlberg zur häuslichen Betreuung und Pflege siehe Zuschuss des Landes zur häuslichen Betreuung und Pflege (vorarlberg.at)

Land Wien: Fonds Soziales Wien

FSW.at | Pflege und Betreuung

Pflege und Betreuung zu Hause, Unterstützungsangebote siehe FSW.at | Pflege und Betreuung zu Hause

Informationen für pflegende Angehörige siehe FSW.at | Pflegende Angehörige

 

Stand: 23.3.2023