Familienbeihilfe - Höhe
Gesetzliche Grundlagen
- Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG), §§ 2 ff (letzte Änderungen BGBl I 35/2014)
Die Familienbeihilfe beträgt...
(1) Für 1 Kind
-) Familienbeihilfe bis inklusive Juni 2014
- ab Geburt: € 105,40 monatlich
- ab 3 Jahren: € 112,70 monatlich
- ab 10 Jahren: € 130,90 monatlich
- ab 19 Jahren: € 152,70 monatlich
-) Familienbeihilfe ab 1. Juli 2014
- ab Geburt: € 109,70 monatlich
- ab 3 Jahren: € 117,30 monatlich
- ab 10 Jahren: € 136,20 monatlich
- ab 19 Jahren: € 158,90 monatlich
-) Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2016
- ab Geburt: € 111,80 monatlich
- ab 3 Jahren: € 119,60 monatlich
- ab 10 Jahren: € 138,80 monatlich
- ab 19 Jahren: € 162 monatlich
-) Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2018
- ab Geburt: € 114 monatlich
- ab 3 Jahren: € 121,90 monatlich
- ab 10 Jahren: € 141,50 monatlich
- ab 19 Jahren: € 165,10 monatlich
ACHTUNG! neu ab 2.8.2014:
Für jedes Kind, das in einem Kalenderjahr das 6. Lebensjahr bereits vollendet hat oder vollendet und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat: Erhöhung der Familienbeihilfe für September dieses Kalenderjahres um € 100
(2) Geschwisterstaffelung
-) WERTE bis inklusive Juni 2014: Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind, wenn sie
- für 2 Kinder gewährt wird: um € 6,40 für jedes Kind
- für 3 Kinder gewährt wird: um € 15,94 für jedes Kind
- für 4 Kinder gewährt wird: um € 24,45 für jedes Kind
- für 5 Kinder gewährt wird: um € 29,56 für jedes Kind
- für 6 Kinder gewährt wird: um € 32,97 für jedes Kind
- für jedes weitere Kind: um € 50 monatlich
-) WERTE ab 1. Juli 2014: Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind, wenn sie
- für 2 Kinder gewährt wird: um € 6,7 für jedes Kind
- für 3 Kinder gewährt wird: um € 16,6 für jedes Kind
- für 4 Kinder gewährt wird: um € 25,5 für jedes Kind
- für 5 Kinder gewährt wird: um € 30,8 für jedes Kind
- für 6 Kinder gewährt wird: um € 34,3 für jedes Kind
- für jedes weitere Kind: um € 50 monatlich
-) WERTE ab 1. Jänner 2016: Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind, wenn sie
- für 2 Kinder gewährt wird: um € 6,9 für jedes Kind
- für 3 Kinder gewährt wird: um € 17 für jedes Kind
- für 4 Kinder gewährt wird: um € 26 für jedes Kind
- für 5 Kinder gewährt wird: um € 31,4 für jedes Kind
- für 6 Kinder gewährt wird: um € 35 für jedes Kind
- für jedes weitere Kind: um € 51 monatlich
-) WERTE ab 1. Jänner 2018: Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind, wenn sie
- für 2 Kinder gewährt wird: um € 7,1 für jedes Kind
- für 3 Kinder gewährt wird: um € 17,4 für jedes Kind
- für 4 Kinder gewährt wird: um € 26,5 für jedes Kind
- für 5 Kinder gewährt wird: um € 32 für jedes Kind
- für 6 Kinder gewährt wird: um € 35,7 für jedes Kind
- für jedes weitere Kind: um € 52 monatlich
(3) Mehrkindzuschlag (§ 9, 9a FLAG):
- Ab 1.1.2011: Für einkommensschwache Familien wird ab dem 3. Kind ein Zuschlag von € 20,00 monatlich gewährt
- Grenzbetrag des jährlichen Familieneinkommens ab 1.1.2008: € 55000,00
(4) Für jedes Kind, das erheblich behindert ist, erhöht sich die Familienbeihilfe
- bis inklusive Juni 2014: um € 138,30 monatlich
- ab1. Juli 2014: um € 150 monatlich
- ab1. Jänner 2016: um € 152,90 monatlich
- ab1. Jänner 2018: um € 155,90 monatlich
Quellen
- Höhe der Familienbeihilfe (oesterreich.gv.at)
- Familienlastenausgleichsgesetz 1967 idF BGBl I 35/2014
Stand: 22.11.2021