Erhöhte Familienbeihilfe, Pflegegeld und Waisenpension & Heirat
Ausgangslage:
Klientin, 35 Jahre, chronische Erkrankung, lebt beim verbliebenen Elternteil
Halbwaisenpension, Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe
Anliegen:
Entstehen der Klientin durch eine Heirat finanzielle Einbussen?
Informationsweitergabe:
(erhöhte) Familienbeihilfe:
In der Regel besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind, dem Unterhalt von seinem:seiner Ehepartner:in (eingetragne Partner:in) zu leisten ist. Für verheiratete Kinder besteht daher nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn die Eltern noch zur Unterhaltsleistung verpflichtet sind, weil der:die Ehepartner:in (eingetragene:r Partner:in) des Kindes nach seinen Lebensumständen dazu nicht verpflichtet ist, zB wenn sich der:die Ehepartner:in (eingetragene:r Partner:in) selbst noch in einer Berufsausbildung befindet.
Gesetzliche Grundlage: § 5 Abs 2 FLAG: "Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist." Analoge Anwendung auf eingetragene Partnerschaften.
(Halb)Waisenpension:
Der Bezug der Leistung ist vom Familienstand (ledig / verheiratet /eingetragene Partnerschaft) unabhängig. Entscheidend ist, ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt oder nicht.
Pflegegeld:
Das Pflegegeld gebührt der pflegebedürftigen Person selbst und ist vom Familienstand der Person unabhängig. Daher keine Änderung des Anspruchs auf Pflegegeld, wenn idF die Klientin heiraten würde (bzw. eine eingetragene Partnerschaft eingehen würde).
Stand: 19.12.2025