Abfertigung und Selbstkündigung
Ausgangslage:
Klient:in (berufstätig und im Abfertigungssystem Alt) hat einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gestellt.
Anliegen:
Besteht ein Abfertigungsanspruch nach altem System, wenn wegen Zuerkennung einer unbefristeten Berufsunfähigkeitspension Klient:in selbst kündigen würde?
Informationsweitergabe:
Grundsätzlich gilt bei der Abfertigung alt: bei Arbeitnehmer:innenkündigung keine Abfertigung. Es gibt aber Ausnahmen für ältere Arbeitnehmer:innen.
Der Abfertigungsanspruch besteht auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis durch Arbeitnehmer:innenkündigung endet zB
- nach mindestens 10 Jahren wegen Erreichen einer bestimmten Altersgrenze
- nach mindestens 10 Jahren wegen Antritt der vorzeitigen Alterspension oder Gleitpension oder
- nach mindestens 3 Jahren wegen Antritt der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension oder wegen Feststellung einer voraussichtlich mindestens 6 Monate andauernden Berufsunfähigkeit oder Invalidität durch den Versicherungsträger gem. § 367 Abs 4 ASVG
Das bedeutet: Auch bei Selbstkündigung durch den:die AN gibt es einen Anspruch auf Abfertigung alt, wenn
- wegen Antritt einer unbefristeten BU-/I-Pension oder
- Berufsunfähigkeit/Invalidität für voraussichtlich 6 Monate samt beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen oder medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen mit Rehabilitationsgeld bescheinigt wurde
Vgl dazu § 23a Abs 1 Z 2 und 3 AngG: “Der Anspruch auf Abfertigung besteht auch dann, wenn das Dienstverhältnis (Z 2) wegen Inanspruchnahme einer Pension aus einem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung oder (Z 3) wegen Feststellung einer voraussichtlich mindestens sechs Monate andauernden Berufsunfähigkeit oder Invalidität durch den Versicherungsträger gemäß § 367 Abs. 4 ASVG durch Kündigung seitens des Dienstnehmers endet.”
Abfertigung alt für Vertragsbedienstete des Bundes: Wird das Dienstverhältnis wegen Inanspruchnahme einer Pension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung durch den:die Vertragsbedienstete:n gekündigt, gebührt auch dann eine Abfertigung (vgl gesetzliche Regelung in § 84 Abs 3b Vertragsbedienstetengesetz/VBG 1948)
Weitere Informationen zu “Abfertigung alt und Selbstkündigung” zB Abfertigung alt | Arbeiterkammer
TIPP! Bei der Abfertigung neu (anzuwenden auf Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12.2002 begonnen haben) besteht der Anspruch auf Abfertigung unabhängig von Dauer und Art der Beendigung des Dienstverhältnisses.
Stand: 9.12.2025