Invaliditätspension - Auszahlung
Ausgangslage:
Kientin*in (Jahrgang 1962) hat Mitte Juni 2021 einen Antrag auf Invaliditätspension bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gestellt.
Anliegen:
Wenn die Invaliditätspension zuerkannt werden würde, ab welchem Zeitpunkt würde die Pension ausbezahlt werden?
Informationsweitergabe:
Grundsätzlich beginnt die Invaliditätspension mit dem Stichtag, frühestens jedoch mit dem Tag nach der formalen Beendigung der Tätigkeit aufgrund welcher Invalidität vorliegt - es sei denn es wird Pflegegeld ab Stufe 3 bezogen.
Zum Stichtag: Wird der Antrag am Ersten eines Monats gestellt, so ist dieser Tag der Stichtag – ansonsten der dem Antragstag folgende Monatserste - entscheidend ist an welchem Tag der Antrag bei der PVA einlangt. Im vorliegenden Fall wäre der Stichtag somit der 1.7.2021.
Stand: 23.12.2021