Private Pflegegeldversicherungen
(1) Pflegebedarf: Abdeckung der Pflege- bzw. Heimkosten
- Pflegegeld, Einkommen, verwertbares Vermögen, einkommensabhängiger Kostenbeitrag des Ehepartners
- Private Pflegegeldversicherungen: als zusätzliche finanzielle Absicherung zum Pflegegeld, da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld übersteigen. Derzeit gibt es in Österreich 5 Versicherungen, die private Pflegegeldversicherungen anbieten: Generali, Oberösterreichische Versicherung, Quelle, UNIQA und Wiener Städtische
ACHTUNG! Wenn das Einkommen und Vermögen zur gänzlichen Abdeckung der Heimkosten nicht ausreicht, kommt meist die Sozialhilfe für den Restbetrag auf. In manchen Bundesländern sind offene Heimkosten vom Ehepartner oder anderen Familienangehörigen zu tragen.
(2) Zu den Angeboten "Private Pflegegeldversicherung"
(2.1.) Grundlage:
Studie „Private Pflegegeldversicherungen“ (durchgeführt vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag der AK Wien, Wien: Februar 2005) zum Herunterladen auf www.arbeiterkammer.at (Pfad: Home/Konsument/Versicherungen/Private Pflegeversicherung/Publikationen).
(2.2.) Leistungserbringung: Einstufung der Pflegebedürftigkeit
- Leistungserbringung abhängig von der gesetzlichen Pflegestufe: ab Pflegestufe 1 (Generali), ab Pflegestufe 5 (Quelle) oder je nach gewähltem Tarif — ab Pflegestufe 1 oder 4 (Wiener Städtische).
- Leistungserbringung abhängig, ob folgende Tätigkeiten des Alltags nicht mehr ohne tägliche Hilfe einer anderen Person verrichtet werden können: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen und Rasieren, Verrichten der Notdurft. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens 3 (UNIQA) bzw. 4 (Oö-Versicherung) der genannten Tätigkeiten des Alltags nicht mehr selbständig verrichtet werden können.
(2.3.) Leistungsanspruch
Der Leistungsanspruch ist abhängig vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) und dem gewählten Versicherungsvertrag (Tarif). Die Leistung erfolgt als Rente und ist frei verfügbar. Es muss kein Nachweis für die Verwendung erbracht werden. Ausnahme - UNIQA: Pflegekosten mit € 1.238 begrenzt und diese müssen per Rechnung nachgewiesen werden; bei häuslicher Pflege wird nur eine Pauschalleistung von € 619 bezahlt.
Der Pflegebedürftige erhält keine Leistung bei einem Spitalaufenthalt (Ausnahme: Wr. Städtische) oder bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit - Ausnahme: zeitlich begrenzte Leistungen bei Generali und UNIQA.
(2.4.) Prämienzahlungen:
Die Prämie ist üblicherweise bis zum Leistungsanfall zu bezahlen. Ausnahmen: Prämienzahlung auch im Fall der Inanspruchnahme der Leistung (Generali) oder Prämienzahlungsdauer nur bis zum Pensionsantritt (Oö-Versicherung).
(2.5.) Ausnahmen vom Versicherungsschutz:
- Generelle Ausnahmen vom Versicherungsschutz: kein Versicherungsschutz, wenn die Pflegebedürftigkeit verursacht ist durch: Kriegsereignisse, missbräuchlichen Genuss von Alkohol und Suchtgiften, Selbstmordversuch u.ä.
- Spezielle Ausnahmen vom Versicherungsschutz (bei Quelle und Oö-Versicherung): kein Versicherungsschutz bei Teilnahme an Wettfahrten, Ausübung gefährlicher Sportarten, Benutzung von nicht zivilen Luftfahrzeugen bzw. ionisierender Strahlung als Ursache der Pflegebedürftigkeit
TIPPS! Weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten der Versicherungen bei der Arbeiterkammer Wien, Abteilung Konsumentenpolitik, T 01/501 65/2144 oder direkt bei den einzelnen Versicherungsinstituten.
Quellen
- AK Wien: Private Pflegeversicherung - Unterschiedliche Produkte erschweren den Vergleich. www.arbeiterkammer.at - Home/Konsument/Versicherungen/Private Pflegeversicherung (18.4.2005)
- AK Wien: Pflegeversicherung 2005. www.arbeiterkammer.at - Home/Konsument/Versicherungen/Private Pflegeversicherung/Tests
- AK Wien: Private Pflegegeldversicherungen (Studie) - Wien: Februar 2005. www.konsumentenschutz.at - Home/Konsument/Versicherungen/Private Pflegeversicherung/Publikationen
Stand: 15.11.2005