AMS Förderung für Arbeitsuchende: Kombilohn-Beihilfe, Bildungsbonus

Achtung! Manche AMS-Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern; Voraussetzungen und Förderhöhe sind nicht in allen Regionen gleich. Bitte immer die regionale AMS Geschäftsstelle kontaktieren!

AMS-Kombilohnbeihilfe

Vorübergehender Zuschuss vom AMS zum Wiedereinstieg in den Beruf

Gefördert werden vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von mindestens 20 Wochenstunden. In Ausnahmefällen sind auch Beihilfen für Arbeitsverhältnisse mit weniger als 20 Wochenstunden möglich.

Zielgruppe: Personen, die länger als ein halbes Jahr arbeitslos vorgemerkt sind und

  • älter als 45 Jahre oder
  • wieder in den Beruf einsteigen wollen oder
  • eine gesundheitliche Einschränkung haben

Arbeitslose Personen, die

  • eine berufliche Rehabilitation absolviert haben oder
  • Reha-Geld erhalten haben oder
  • eine entfernte Arbeitsstelle annehmen oder
  • mehrere Vermittlungshindernisse haben und seit 2 Jahren beim AMS arbeitslos gemeldet sind

Beihilfen-Dauer: solange des Arbeitsverhältnis dauert, maximal 1 Jahr

maximal 3 Jahre Förderung,

  • bei Personen, die 59 Jahre oder älter sind
  • bei Personen, die eine berufliche Rehab absolviert haben
  • bei Personen, die Rehab-Geld bekommen haben

Höhe der Förderung: Arbeitslosengeld/Notstandhilfe plus 30% minus Erwerbseinkommen (Nettobetrag), maximal € 950 monatlich.

Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und dem Arbeitgeber bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Deshalb haben vor Beginn der Beschäftigung Arbeitgeber und die zu fördernde Person mit dem zuständigen Berater der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufzunehmen.

TIPPS!

COVID-19 Bildungsbonus

befristete Maßnahme

Gültig von 01.10.2020 bis 31.12.2022.

Voraussetzungen: aus  Transparenzportal - COVID-19 Bildungsbonus

  • Der Bildungsbonus gebührt in der Höhe von € 4,00 täglich während der Teilnahme an Schulungsmaßnahmen des AMS, die im Zeitraum ab 1.10.2020 bis spätestens 31.12.2022 begonnen haben und mindestens vier Monate dauern.
  • Damit werden die schulungsbedingten Mehraufwendungen, die durch die Teilnahme an einer zweckmäßigen, länger dauernden Maßnahme entstehen, teilweise abgegolten. Wenn bereits eine Zuschussleistung in größerer Höhe vom Träger der (Schulungs-)Einrichtung gewährt wird, besteht kein Anspruch auf den Bildungsbonus.

Stand: 4.7.2023