Förderungen zur Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit für Menschen mit Behinderungen
(1) Sozialministeriumservice: Startförderung für Selbständige (vormals: Zuschuss zur Begründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit)
Fördergeber: Sozialministeriumservice
Gesetzliche Grundlagen:
- Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), § 6 Abs 2 lit g;
- NEU! BMSGPK Richtlinie Arbeit und Ausbildung für eine barrierefreie Arbeitswelt zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen; kurz: RL Arbeit und Ausbildung - gültig ab 1.1.2022
Geregelt in § 16 RL Arbeit und Ausbildung
Zweck der Förderung: Diese Förderung ist für Menschen, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen.
Zielgruppe: begünstigte Behinderte oder Menschen mit einem GdB von mindestens 50%.
Kostenübernahme im Ausmaß von bis zu 50 % der getätigten Ausgaben in der Gründungsphase. Die maximale Zuschusshöhe ist mit der 100-fachen Ausgleichstaxe (27.600 € = Wert 2022) begrenzt. Voraussetzungen:
- Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Menschen mit Behinderungen
- Vorliegen der für die angestrebte Tätigkeit erforderlichen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Menschen mit Behinderungen und deren unterhaltsberechtigten Angehörigen
Informationen zur Förderung siehe:
- RL Arbeit und Ausbildung, § 16;
- SMS-Homepage: Förderungen für behinderte Unternehmer und Unternehmerinnen (sozialministeriumservice.at);
- direkt beim SMS, zuständige Landesstelle Landesstellen des Sozialministeriumservice
Quellen:
- BMSGPK: RL Arbeit und Ausbildung, § 16;
- Sozialministeriumservice: Förderungen für behinderte Unternehmer und Unternehmerinnen (sozialministeriumservice.at)
Stand: 28.4.2022
(2) AMS: Unternehmensgründungs-Programm
Finanzielle Unterstützung zur Selbständigkeit für Personen
- die arbeitslos sind, sich selbständig machen wollen, eine konkrete Projektidee haben und die berufliche Eignung für die Unternehmensgründung mitbringen oder
- die im Rahmen einer Arbeitsstiftungsmaßnahme ein eigenes Unternehmen gründen
Kostenübernahme durch das AMS für
- eine kostenlose Unternehmensberatung
- notwendige Ausbildungen
Dauer: für die Dauer des Unernehmernsgründungs-Programms, in der Regel 6 Monate
ACHTUNG! Da regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich sind, wird empfohlen genauere Informationen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS persönlich einzuholen.
TIPP! Erstinformationen zur Firmengründung auf www.gruenderservice.at (Gründerinitiative der Wirtschaftskammer).
Quelle:
- AMS Information "Unternehmensgründungs-Programm" (Stand 4.7.2019), www.ams.at
Stand: 24.2.2022