Förderungen zur Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit für Menschen mit Behinderungen

(1) Sozialministeriumservice: Startförderung für Selbständige (vormals: Zuschuss zur Begründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit)

Fördergeber: Sozialministeriumservice

Gesetzliche Grundlagen:

  • Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), § 6 Abs 2 lit g;
  • NEU! BMSGPK Richtlinie Arbeit und Ausbildung für eine barrierefreie Arbeitswelt zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen; kurz: RL Arbeit und Ausbildung - gültig ab 1.1.2022

Geregelt in § 16 RL Arbeit und Ausbildung

Zweck der Förderung: Diese Förderung ist für Menschen, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen.

Zielgruppe: begünstigte Behinderte oder Menschen mit einem GdB von mindestens 50%.

Kostenübernahme im Ausmaß von bis zu 50 % der getätigten Ausgaben in der Gründungsphase. Die maximale Zuschusshöhe ist mit der 100-fachen Ausgleichstaxe (27.600 € = Wert 2022) begrenzt. Voraussetzungen:

  • Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Menschen mit Behinderungen
  • Vorliegen der für die angestrebte Tätigkeit erforderlichen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Menschen mit Behinderungen und deren unterhaltsberechtigten Angehörigen

Informationen zur Förderung siehe:

Quellen:

Stand: 28.4.2022

(2) AMS: Unternehmensgründungs-Programm

Finanzielle Unterstützung zur Selbständigkeit für Personen

  • die arbeitslos sind, sich selbständig machen wollen, eine konkrete Projektidee haben und die berufliche Eignung für die Unternehmensgründung mitbringen oder
  • die im Rahmen einer Arbeitsstiftungsmaßnahme ein eigenes Unternehmen gründen

Kostenübernahme durch das AMS für

  • eine kostenlose Unternehmensberatung
  • notwendige Ausbildungen

Dauer: für die Dauer des Unernehmernsgründungs-Programms, in der Regel 6 Monate

ACHTUNG! Da regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich sind, wird empfohlen genauere Informationen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS persönlich einzuholen.

TIPP! Erstinformationen zur Firmengründung auf www.gruenderservice.at (Gründerinitiative der Wirtschaftskammer).

Quelle:

  • AMS Information "Unternehmensgründungs-Programm" (Stand 4.7.2019), www.ams.at

Stand: 24.2.2022