Förderungen zur Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit für Menschen mit Behinderungen

(1) Sozialministeriumservice: Zuschuss zur Begründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit für Menschen mit Behinderungen

Gesetzliche Grundlagen:

  • Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), § 6 Abs 2 lit g;
  • BMASK Richtlinien Individualförderungen zur Beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung, GZ: 44.101/0037-IV/A/6/2012 - gültig ab 1.7.2012

Zweck dieser Hilfe zur wirtschaftlichen Selbständigkeit (vgl. Punkt 10 der RL): Diese Förderung  dient zur Abgeltung der bei einer Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit anfallenden und nachweisbaren Kosten.

Förderbarer Personenkreis: Personen mit einem GdB von mindestens 50% (siehe dazu Punkt 4 Abs 3 der Richtlinien), wenn

  • die wirtschaftliche Lage des Menschen mit Behinderung durch die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit verbessert werden kann,
  • die erforderlichen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit vorliegen und
  • der Lebensunterhalt der behinderten Person und ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen durch die selbständige Erwerbstätigkeit voraussichtlich auf Dauer im Wesentlichen sichergestellt wird.

Höhe der Förderung: Zuschüsse möglich bis zu 50% der Kosten, höchstens jedoch im Ausmaß der 100-fachen Ausgleichstaxe (€ 271 für 2021). Aktuelle Fördergrenze für 2021: € 27.100.

Rückzahlungsverpflichtung: Besteht die selbständige Erwerbstätigkeit nicht mindestens 3 Jahre, ist der Zuschuss aliquot der Dauer der selbständigen Erwerbstätigkeit zurückzuzahlen, wenn dies aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht vertretbar ist.

Antragstellung: Vor Unternehmensgründung beim Sozialministeriumservice (Zentrale Poststelle Gruberstraße 63, 4021 Linz). Formular zum Download und Online-Antragstellung möglich:  Förderungen für behinderte Unternehmer und Unternehmerinnen (sozialministeriumservice.at)

TIPP! Nähere - insbesondere auf den Einzelfall abgestimmte Informationen - sollten direkt bei der örtlich zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice eingeholt werden.

(2) Arbeitsmarktservice (AMS): Unternehmensgründungs-Programm

Finanzielle Unterstützung zur Selbständigkeit für Personen

  • die arbeitslos sind, sich selbständig machen wollen, eine konkrete Projektidee haben und die berufliche Eignung für die Unternehmensgründung mitbringen oder
  • die im Rahmen einer Arbeitsstiftungsmaßnahme ein eigenes Unternehmen gründen

Kostenübernahme durch das AMS für

  • eine Gründungsberatung bei einem Beratungsunternehmen, das mit dem AMS zusammenarbeitet
  • eine Weiterqualifizierungsmaßnahme

Dauer: im Normalfall 6 Monate

ACHTUNG! Da regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich sind, wird empfohlen genauere Informationen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS persönlich einzuholen.

TIPP! Mehr dazu siehe Unternehmensgründungsprogramm » Förderung | AMS Erstinformationen zur Firmengründung auf Startseite - gruenderservice.at (Gründerinitiative der Wirtschaftskammer).

Quellen

Stand: 22.12.2021