Bundesländer-Unterstützungen zu den Energiekosten

Burgenland: Wärmepreisdeckel

Antragstellung Wärmepreisdeckel 2023 bis 31.12.2023 möglich. Förderhöhe maximal € 2000.

Antragstellung Wärmepreisdeckel 2024 frühestens ab Jänner 2024 möglich.

Hier gibts die Infos (FAQs): Wärmepreisdeckel - Land Burgenland

 

Heizzuschuss Kärnten 2023/2024:

IAntragsfrist: 2.10.2023 - 29.3.2024

  • Einmaliger Zuschuss € 180 (großer Heizzuschuss) plus Kärntner-Energiebonus von € 100: insgesamt € 280
  • Einmaliger Zuschuss € 110 (kleiner Heizzuschuss) plus Kärntner Energiebonus von € 100: insgesamt € 210

Höhe des Heizzuschusses abhängig von den Einkommensgrenzen: siehe Heizzuschuss (ktn.gv.at) - hier gibt es noch weiterführende Informationen zum Heizzuschuss des Landes Kärnten.

 

Heizkostenzuschuss Niederösterreich und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2023/2024

derzeit noch keine Beantragung möglich. Konkrete Förderrichtlinien sind noch nicht beschlossen. Siehe: Heizkostenszuschuss - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Antragstellung (Formular) beim Gemeindeamt der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde.

 

Oberösterreich: Energiekostenzuschuss inkl. Weihnachts-Familienzuschuss für die Periode 2023/24

Höhe: € 200, Auszahlung ab Oktober 2023

Antragsfrist: 2.10.2023 - 30.11.2023

Familien mit Kindern (unter 18 Jahren), die den Oö. Energiekostenzuschuss beantragt oder erhalten haben, wird ein Zuschuss in Höhe von € 100 je Kind im Dezember automatisiert ausbezahlt. Kein zusätzlicher Antrag für diesen Weihnachts-Familienzuschuss erforderlich.

Mehr Infos siehe: Wohn- & Heizkostenzuschuss - Alle Bundesländer 2023 / 2024 (finanz.at); Land Oberösterreich - OÖ. Energiekostenzuschuss inkl. Weihnachts-Familienzuschuss (land-oberoesterreich.gv.at)

 

Salzburg Heizkostenzuschuss (Heizscheck) 2024

Eine Antragstellung ist wieder ab 1.1.2024 möglich. Siehe dazu  Heizkostenzuschuss - Land Salzburg

Aktuelle Förderrichtlinien liegen derzeit noch nicht vor.

 

Steiermark: Heizkostenzuschuss Steiermark 2023/2024

Antragstellung 2.10.2023 bis 29.2.2024

Einmaliger Zuschuss - Höhe: € 340,00 pro Haushalt

Einkommensgrenzen (entscheidend: Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) plus mehr Infos plus Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermarksiehe  Heizkostenzuschuss  - Sozialserver - Land Steiermark

Tirol: Heizkosten-/Wohnkostenzuschuss 2023/2024

Antragsfrist - Ende: 31.10.2023 (!) ab 1.1.2024 ist wieder eine Antragstellung für die neue Förderperiode möglich.

Einmaliger Heizkosten-Zuschuss € 250,00 pro Haushalt.

Mehr zu den Voraussetzungen siehe: Formulare für den Bereich Tiroler Hilfswerk | Land Tirol

 

Vorarlberg: Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024

Dieser Zuschuss kann im Aktionszeitraum vom 16.10.2023 bis 16.02.2024 bezogen werden.

Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 von Amts wegen oder auf Antrag. Einmaliger einkommensabhängiger Zuschuss bis zu € 500,00 pro Haushalt. Aktuelle Einkommensgrenzen/Bemessungsgrundlage sowie weitere Voraussetzungen siehe Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/24 (vorarlberg.at)

 

Wien: Energieunterstützung Plus 

Eine finanzielle Hilfe bei Energiekosten-Rückständen oder Mahnungen und nicht leistbaren Jahresabrechnungen.

Einmalzahlung der Stadt Wien bis maximal € 500 pro Haushalt; wird direkt an das jeweilige Energieunternehmen überwiesen.

Weitere Infos dazu / zur Beantragung online / Beratungsgespräch Energieunterstützung siehe: Energieunterstützung beim Sozialamt - Antrag, Beratung und Kontakt (wien.gv.at)

Weitere links:

Stand: 13.12.2022