Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/2023
Heizkostenzuschuss Burgenland 2022/2023
Einmaliger Zuschuss für die Heizkosten von € 700 pro Haushalt;Anti-Teuerungsbonus: einmalig in der Höhe zwischen € 400 und € 700 pro Haushalt) Je nach Haushaltseinkommen gibte es entweder einen Heizkostenzuschuss oder einen Anti-Teuerungsbonus.
Antragstellung vom 1.9.2022 bis spätestens 31.12.2022 möglich. Der gestellte Antrag gilt automatisch für beide Förderungen.
Mehr zum Heizkostenzuschuss und Anti-Teuerungsbonus vom Land Burgenland gibt es auf
- Heizkostenzuschuss und Anti-Teuerungsbonus - Land Burgenland; hier gibt es auch die Richtlinien für die Förderungen zum Download
- FAQs für Heizkostenzuschuss / Anti-Teuerungsbonus - Land Burgenland
Heizkostenzuschuss Kärnten 2022/2023:
IAntragsfrist: 3.10.2022 - 28.4.2023;
- Einmaliger Zuschuss € 180 (großer Heizzuschuss) plus Kärntner-Energiebonus von € 50 --> insgesamt € 230;
- Einmaliger Zuschuss € 110 (kleiner Heizzuschuss) plus Kärntner Energiebonus von € 50 --> insgesamt € 160
Höhe des Heizkostenzuschusses abhängig von den Einkommensgrenzen, diese betragen aktuell:
- Einkommensgrenzen für den großen Zuschuss: € 1.100 Euro pro Monat für alleinstehende Personen beziehungsweise € 1.560 für Ehepaare und Lebensgemeinschaften.
- Einkommensgrenzen für den kleinen Zuschuss: € 1.240 Euro pro Monat für alleinstehende Personen und € 1.700 für Ehepaare und Lebensgemeinschaften.
- Erhöht wird der Zuschlag pro weiterer Person im Haushalt um € 270
Der Kärntner Energiebonus wird automatisch mit der Bewilligung des Heizkostenzuschusses ausbezahlt. Es ist dafür kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Siehe Kärnten: Land erhöht Heizkostenzuschuss um 50 Euro Energiebonus - Kärnten (meinbezirk.at)
Heizkostenzuschuss Niederösterreich und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/2023
Einmaliger Zuschuss €150,00; zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2022/2023 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/2023 in Höhe von € 150,-- gewährt werden, dh für die Heizperiode 2022/2023: insgesamt € 300,-- als Heizkostenzuschuss
Nähere Informationen dazu siehe Heizkostenzuschuss - Förderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Antragstellung (Formular) 1.10.2022 bis spätestens 31.3.2023 beim Gemeindeamt der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde.
Heizkostenzuschuss Oberösterreich 2022/2023
Antragstellung ab Jänner 2023 möglich beim Wohnsitzgemeindeamt; Einmaliger Zuschuss von € 200 bei sozialer Bedürftigkeit (Erhöhung der Einkommensgrenzen)
Salzburg Heizkostenzuschuss 2023
Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben, wenn das Nettoeinkommen je Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Höhe des Zuschusses beträgt für 2023 € 300,00. Die Förderregelungen für die Periode 2022/2023 können hier abgerufen werden: Mattsee - Offizielle Website der Marktgemeinde (barrierefrei) - Startseite - LEBEN IN MATTSEE - Aktuelles
Eine Antragstellung ist ab 1.1.2023 - 31.5.2023 möglich.
"Energie 20er" der Stadt Salzburg; Heizperiode 2021/2022
Zusätzlich zum positiv gewährten Heizkostenzuschuss des Landes konnte man bei der Stadt einmalig € 20 für anfallende Heizkosten der Heizsaison 2021/2022 beantragen. Mehr Infos siehe: Stadt Salzburg - Heizkostenzuschuss und "Energie 20er" (stadt-salzburg.at) Für die Heizperiode 2022/2023 liegen aktuell keine Informationen vor.
Heizkostenzuschuss Steiermark 2022/2023
Antragsfrist: 3.10.2022 - 31.1.2023
Einmaliger Zuschuss - Höhe: € 340,00
Nähere Informationen Land Steiermark verdoppelt Heizkostenzuschuss > SPÖ Steiermark (spoe.at)
Heizkosten-/Energiekostenzuschuss Tirol 2022
Antragsfrist - Ende: 31.12.2022 (!)
Einmaliger Heizkosten-Zuschuss € 250,00 pro Haushalt. Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerungen im Energiekostenbereich aufgrund der Ukraine – Krise gibt es zum bereits bestehenden Heizkostenzuschuss befristet einen Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 250,00 pro Haushalt.
Mehr zu den Voraussetzungen siehe: Formulare für den Bereich Tiroler Hilfswerk | Land Tirol
Heizkostenzuschuss Vorarlberg 2022/2023
Antragstellung 17.10.2022 - 24.2.2022
Einmaliger einkommensabhängiger Zuschuss € 330,00 pro Haushalt. Aktuelle Einkommensgrenzen/Bemessungsgrundlage (12x jährlich):
- 1 Erwachsene/r € 1.371,00 mtl.
- 1 Erwachsene/r + 1 Kind € 1.783,00 mtl.
- 2 Erwachsene € 2.057,00 mtl.
- 2 Erwachsene + 1 Kind € 2.469,00 mtl.
- zusätzliches Kind € 412,00 mtl.
Wiener Energieunterstützung
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut: Unterstützung bei gestiegenen Energiepreisen (wien.gv.at); zB
- Wiener Energiekostenpauschale für Menschen mit geringem Einkommen
- Energieunterstützung Plus
- Wiener Energiebonus 2022
Nähere Informationen/Rückfragen: MA40-Servicehotline 01/4000-8040;
Stand: 23.12.2022