Sozialhilfe/Mindestsicherung
Sozialhilfe statt Mindestsicherung
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) des Bundes, Inkrafttreten 1.6.20219, sieht anstelle von Mindeststandards Höchstsätze (Maximalbeträge) vor.
Mehr dazu siehe: Allgemeines zur Sozialhilfe
Sozialhilfe in Österreich: Leistungen
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sieht vor, dass die Bundesländer innerhalb von sieben Monaten entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen haben. Eine flächendeckende Umsetzung der Sozialhilfe in den Bundesländern ist bislang jedoch noch nicht erfolgt. Mit Stand 1.1.2026 gibt es Ausführungsgesetze in acht Bundesländern, Tirol steht kurz vor der Umsetzung.
Hinweis: Die aktuellen Mindestsicherungsgesetze der einzelnen Bundsländer sind noch solange gültig, bis die neuen Ausführungsgesetze in Kraft treten.
Leistungen Sozialhilfe/Mindestsicherung
Überblick über die derzeitige Sozialhilfe in den Bundesländern: Sozialhilfe in Österreich: Leistungen
Zuschlag für Menschen mit Behinderungen (Behindertenzuschlag)
Über die Gewährung eines Zuschlages für Menschen mit Behinderung direkt Informationen bei den Landesregierungen, Abteilung Soziales einholen.
Stand: 8.6.2026