Personen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleiter im internationalen Bahnverkehr

Bestimmungen der ÖBB


Im "Handbuch für Reisen mit den ÖBB ins Ausland", gültig ab 1.4.2021 (Punkt A.3.18) - Dokument siehe ÖBB Tarife - Handbuch für Reisen mit den ÖBB ins Ausland (oebb.at) -  sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität besondere Regelungen zu finden, wie beispielsweise:

Wer ist davon betroffen

  • Blinde Reisende, die einen nationalen Blindenausweise (oder eine entsprechende offizielle Bescheinigung) haben und deren Begleitperson oder ein Blindenhund, wenn er in dem betreffenden Verkehr zugelassen ist
  • Rollstuhlfahrer*innen, die einen nationalen Schwerbehindertenausweis (oder eine entsprechende offizielle Bescheinigung) haben und deren Begleitperson.  

Ein blindes Kind oder ein behindertes Kind mit Rollstuhl oder speziellem Kinderwagen unter 4 Jahren mit Kinderfahrkarte hat Anspruch auf eine gratis reisende Begleitperson.

Fahrvergünstigungen

  • Blinde Reisende oder Rollstuhlfahrer: voller Fahrpreis oder ermäßigter NRT Tarif, wenn ein Anspruch darauf besteht.
  • Begleitperson oder Blindenhund: unentgeltliche Beförderung - unter Umständen ist das Reservierungsentgelt für die Begleitperson zu zahlen.
  • Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen/bestimmer Züge werden in voller Höhe erhoben.

Der blinde Reisende/der Rollstuhlfahrer und die Begleitperson/der Blindenhund müssen jeweils eine Fahrkarte haben und gemeinsam in der gleichen Wagenklasse reisen.  

Die blinde Person / der Rollstuhlfahrer muss den Blindenausweis (oder die entsprechenden Bescheinigung) / den Schwerbehindertenausweis (oder die entsprechende Bescheinigung) dabei haben und muss sich gegebenenfalls ausweisen können.

Achtung! Ein allein reisender Begleiter gilt als Reisender ohne gültige Fahrkarte.

Kontakt für Rückfragen bzw. mehr Informationen

ÖBB Mobilitätsservice Mobilitätsservice - ÖBB (oebb.at); +43 (0)5 1717 5

 

Quelle

Stand: 7.9.2021