Maut-Begünstigungen für Menschen mit Behinderungen

Gesetzliche Grundlage:

Mautordnung für die Autobahnen und Schnellstraßen Österreichs, Version 68 gültig mit 18.3.2022 (Seite 52-53), abrufbar auf Mautordnung | ASFINAG

Streckenmaut:

siehe dazu zB Maut (oesterreich.gv.at)

Auf einigen Abschnitten des mautpflichtigen österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes wird für Kraftfahrzeug bis 3,5t (= höchstes zulässiges Gesamtgewicht) Streckenmaut eingehoben. Streckenmautpflichtige Abschnitte sind nicht vignettenpflichtig.

Welche Strecken sind davon betroffen? Die gesamte A 13 Brenner Autobahn, Abschnitte der A 9 Pyhrn Autobahn, der A 10 Tauern Autobahn, der A 11 Karawanken Autobahn und der S 16 Arlberg Schnellstraße.

Ermäßigte Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine ermäßigte Streckenmaut-Jahreskarte erhalten.

Seit 1.1.2022 können alle, die über eine kostenlose digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderungen verfügen (= Gratisvignette), ohne Vorlage zusätzlicher Nachweisdokumente auch eine digitale Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen an den ASFINAG-Mautstellen beziehen. Diese Jahreskarte für alle Mautstellen (mit Ausnahme der A 11 Karawankenautobahn) ist um € 7,00 erhältlich.

Menschen mit Behinderungen haben demnach Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette, wenn man im Besitz eines Behindertenpasses mit dem Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ und somit von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist. 

Der Kauf der ermäßigten Streckenmaut-Jahreskarte erfolgt ohne zusätzliche Nachweisdokumente und kann direkt ian der Mautstelle erworben werden.  

Für Einzelfahrten auf Streckenmautabschnitten gibt es keine Ermäßigung.

Siehe FAQs Streckenmaut | ASFINAG

Wenn keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde, ist die digitale Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderung unter folgenden Voraussetzungen erhältlich:

  • Vorlage eines Parkausweises nach § 29b StVO
  • Kraftfahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest die Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Kraftfahrzeugs ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe); Einschränkung muss im Führerschein der Person mit Behinderung eingetragen sein
  • Die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderung wird nur für ein auf den/die Lenker*in mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der Person mit Behinderung selbst gelenkt wird.

Die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte wird auf den Namen der berechtigten Person ausgestellt und gilt mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn und abweichend von der allgemeinen Bestimmung für Streckenmaut-Jahreskarten auf allen Streckenmaut-Abschnitten der ASFINAG.

Jahreskarte für Mensche mit Behinderungen auf der Brenner Autobahn A 13

Jahreskarte für Lenker*innen mit Behinderungen auf der Brenner Autobahn (A13) unter folgenden Voraussetzungen:

  • Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50% beträgt
  • Schwerbeschädigte nach § 9 Abs. 2 KOVG (Kriegsopferversorgungsgesetz)
  • Zivilblinde mit Blindenausweis
  • Menschen mit Behinderung von mindestens 50%

Folgende Nachweise sind zu erbringen:

  • Kfz Zulassung des Antragstellers
  • Nachweis GdB über 50% (zB durch § 29b StVO Ausweis, Behindertenpass)

Kosten: dzt. € 44,00

Gültigkeit:

  • Die Jahreskarte gilt ein Jahr ab Ausstellung
  • Die Jahreskarte wird auf ein für den/die behinderten Lenker*innen zugelassenes Kfz ausgestellt.

Diese Jahreskarte gilt nur auf der Brenner Autobahn. Antragsformular auf www.asfinag.at

Bei Vorlage der Quittungsallonge (Trägerfolie) oder der Produkt-ID einer für das idente Kfz-Kennzeichen gültigen Jahresvignette wird die Jahreskarte auf der A 13 Brenner Autobahn für Lenker*innen mit Behinderung kostenlos ausgestellt.

 

Felbertauernstraße (P1)

Die vergünstigte Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • gültige Lenkerberechtigung mit entsprechendem Einschränkungsvermerk (Behindertenfahrzeug oder Automatikgetriebe)
  • Zulassungsbesitzer des Kfz
  • Parkausweis § 29b StVO

Kosten: dzt. € 11,00

Mehr Informationen bzw. Details zu den Voraussetzungen auf Tickets/Tarife - Felbertauernstraße AG : Felbertauernstraße AG (felbertauernstrasse.at)

Quellen

Stand: 30.3.2022