Maut-Begünstigungen für Menschen mit Behinderungen
Gesetzliche Grundlage:
Mautordnung für die Autobahnen und Schnellstraßen Österreichs, Version 68 gültig mit 18.3.2022 (Seite 52-53), abrufbar auf Mautordnung | ASFINAG
Streckenmaut:
siehe dazu zB Maut (oesterreich.gv.at)
Auf einigen Abschnitten des mautpflichtigen österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes wird für Kraftfahrzeug bis 3,5t (= höchstes zulässiges Gesamtgewicht) Streckenmaut eingehoben. Streckenmautpflichtige Abschnitte sind nicht vignettenpflichtig.
Welche Strecken sind davon betroffen? Die gesamte A 13 Brenner Autobahn, Abschnitte der A 9 Pyhrn Autobahn, der A 10 Tauern Autobahn, der A 11 Karawanken Autobahn und der S 16 Arlberg Schnellstraße.
Ermäßigte Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine ermäßigte Streckenmaut-Jahreskarte erhalten.
Seit 1.1.2022 können alle, die über eine kostenlose digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderungen verfügen (= Gratisvignette), ohne Vorlage zusätzlicher Nachweisdokumente auch eine digitale Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen an den ASFINAG-Mautstellen beziehen. Diese Jahreskarte für alle Mautstellen (mit Ausnahme der A 11 Karawankenautobahn) ist um € 7,00 erhältlich.
Menschen mit Behinderungen haben demnach Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette, wenn man im Besitz eines Behindertenpasses mit dem Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ und somit von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist.
Der Kauf der ermäßigten Streckenmaut-Jahreskarte erfolgt ohne zusätzliche Nachweisdokumente und kann direkt ian der Mautstelle erworben werden.
Für Einzelfahrten auf Streckenmautabschnitten gibt es keine Ermäßigung.
Siehe FAQs Streckenmaut | ASFINAG
Wenn keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde, ist die digitale Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderung unter folgenden Voraussetzungen erhältlich:
- Vorlage eines Parkausweises nach § 29b StVO
- Kraftfahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest die Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Kraftfahrzeugs ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe); Einschränkung muss im Führerschein der Person mit Behinderung eingetragen sein
- Die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderung wird nur für ein auf den/die Lenker*in mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der Person mit Behinderung selbst gelenkt wird.
Die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte wird auf den Namen der berechtigten Person ausgestellt und gilt mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn und abweichend von der allgemeinen Bestimmung für Streckenmaut-Jahreskarten auf allen Streckenmaut-Abschnitten der ASFINAG.
Jahreskarte für Mensche mit Behinderungen auf der Brenner Autobahn A 13
Jahreskarte für Lenker*innen mit Behinderungen auf der Brenner Autobahn (A13) unter folgenden Voraussetzungen:
- Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50% beträgt
- Schwerbeschädigte nach § 9 Abs. 2 KOVG (Kriegsopferversorgungsgesetz)
- Zivilblinde mit Blindenausweis
- Menschen mit Behinderung von mindestens 50%
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Kfz Zulassung des Antragstellers
- Nachweis GdB über 50% (zB durch § 29b StVO Ausweis, Behindertenpass)
Kosten: dzt. € 44,00
Gültigkeit:
- Die Jahreskarte gilt ein Jahr ab Ausstellung
- Die Jahreskarte wird auf ein für den/die behinderten Lenker*innen zugelassenes Kfz ausgestellt.
Diese Jahreskarte gilt nur auf der Brenner Autobahn. Antragsformular auf www.asfinag.at
Bei Vorlage der Quittungsallonge (Trägerfolie) oder der Produkt-ID einer für das idente Kfz-Kennzeichen gültigen Jahresvignette wird die Jahreskarte auf der A 13 Brenner Autobahn für Lenker*innen mit Behinderung kostenlos ausgestellt.
Felbertauernstraße (P1)
Die vergünstigte Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- gültige Lenkerberechtigung mit entsprechendem Einschränkungsvermerk (Behindertenfahrzeug oder Automatikgetriebe)
- Zulassungsbesitzer des Kfz
- Parkausweis § 29b StVO
Kosten: dzt. € 11,00
Mehr Informationen bzw. Details zu den Voraussetzungen auf Tickets/Tarife - Felbertauernstraße AG : Felbertauernstraße AG (felbertauernstrasse.at)
Quellen
- Homepage der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG): www.asfinag.at
- Maut (oesterreich.gv.at)
- Tickets/Tarife - Felbertauernstraße AG : Felbertauernstraße AG (felbertauernstrasse.at)
Stand: 30.3.2022