Versehrtenrente - Dauer

Ausgangslage:

Klient ist berufstätig und Bezieher einer Versehrtenrente. Sein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert.  Er möchte einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen.  

Anliegen:

Wirkt sich die Zuerkennung einer Invaliditätspension auf den Bezug der Versehrtenrente aus?   

Informationsweitergabe:

Die Gewährung und das Ausmaß der Versehrtenrente sind unabhängig von einer daneben erhaltenen Geldleistung aus der Pensionsversicherung (zB Invaliditätspension, Alterspension) oder einem Erwerbseinkommen.

Der Anspruch auf eine Versehrtenrente besteht, solange die Erwerbsunfähigkeit wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit über 3 Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles hinaus um mindestens 20% gemindert ist.

Die Versehrtenrente wird während der ersten 2 Jahre nach dem Unfall (Beginn der Berufskrankheit) in der Regel als vorläufige Rente gewährt, weil in dieser Zeit die Entwicklung der Folgen des Arbeitsunfalls (der Berufskrankheit) meist noch nicht absehbar ist.

Diese vorläufige Versehrtenrente ist im Fall einer Besserung oder Verschlechterung des Leidenszustands jederzeit auf Antrag oder von Amts wegen neu festzustellen. Spätestens 2 Jahre nach dem Unfall (Beginn der Berufskrankheit) ist die Versehrtenrente als Dauerrente festzusetzen, auch wenn sich die für die Gewährung der vorläufigen Versehrtenrente maßgebend gewesenen Verhältnisse nicht verändert haben.

Stand: 18.12.2020