motorbez. VersSt/KfzSt - Befreiung; Gratisvignette

Ausgangslage:

Klient:in, eigenes Kfz, Gehbehinderung, Behindertenpass (50% GdB)

Anliegen:

Möchte die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer - was ist dafür erforderlich? Wie erfolgt die Antragstellung? Gibt es auch eine Gratis-Jahresvignette für Menschen mit Behinderungen?

Informationsweitergabe:

Rechtslage seit 1.12.2019:

Für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch für die Gratis-Jahresvignette für Menschen mit Behinderungen werden die Verfahren für beide Begünstigungen bei den Zulassungsstellen gebündelt und die Voraussetzungen sind weitestgehend vereinheitlicht.

Personen, die erstmalig ab dem 1.12.2019 die Begünstigungen in Anspruch nehmen wollen :

Zu den Voraussetzungen, inbesondere:

  • Das Fahrzeug muss ausschließlich auf Menschen mit Behinderungen zugelassen sein.
  • Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder „Blindheit“
  • das Fahrzeug muss vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung des Menschen mit Behinderung und für Fahrten, die seinen Zwecken und seiner Haushaltsführung dienen, verwendet wird.

Die Zusatzeintragung im Behindertenpass ist beim Sozialministeriumservice zu beantragen!

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf eine Gratis-Jahresvignette, sofern diese einen Behindertenpass mit dem Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ haben und somit von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. 

Achtung: Seit 29.11.2021 kann die Befreiung von der motobezogenen Versicherungssteuer unter bestimmten Umständen auch– im Rahmen einer Zulassungsbesitzgemeinschaft – gemeinsam mit nicht begünstigten Personen in Anspruch genommen werden:

  • wenn alle Personen, auf die das Fahrzeug zugelassen sind, die Voraussetzungen erfüllen (alle Personen verfügen über einen Behindertenpass) oder
  • wenn zumindest eine dieser Personen die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt und alle Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben (geprüft wird der Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister). 

Zum Ansuchen auf Befreiung eines Fahrzeuges von der motorbezogenen Versicherungssteuer: 

Ein Ansuchen auf Befreiung eines Fahrzeuges von der motorbezogenen Versicherungssteuer und auf Zurverfügungstellung einer GratisJahresvignette kann in jeder für die Zulassung des Fahrzeuges örtlich zuständigen Zulassungsstelle gestellt werden.

Auf Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderungen (Rechtslage ab 1. Dezember 2019) finden Sie folgenden Hinweis:  

Hinweise: 

Die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gilt erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der zuständigen Zulassungsstelle, auch wenn der Behindertenpass bereits früher ausgestellt wurde.

Das Ansuchen auf Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer kann bereits eingereicht werden, sobald der Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses bzw. die Beantragung der erforderlichen Zusatzeintragung beim Sozialministeriumservice eingebracht worden ist. In diesem Fall merkt sich die zuständige Zulassungsstelle den Antrag (längstens für 2 Jahre) vor. Sobald die Befreiungsvoraussetzungen (= Behindertenpass mit Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“) vorliegen, wird die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer rückwirkend mit dem Tag der Antragstellung gewährt.

Gesetzliche Regelung in § 4 Abs 3 Z 9 lit b letzter Satz: „Wurde im Zeitpunkt der Stellung eines Befreiungsansuchens gemäß lit.f bereits ein Nachweisdokument beantragt, jedoch noch nicht durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) zur Verfügung gestellt, kann der Nachweis längstens innerhalb von zwei Jahren ab Ansuchenstellung gemäß lit.f erfolgen und die Befreiung rückwirkend gewährt werden.“

Mehr Informationen zur motorbezogenen Versicherungssteuer/Befreiung und Gratisvignette siehe Sonstige finanzielle Vorteile und Unterstützungen (sozialministeriumservice.at)

Stand: 19.12.2025