Invaliditätspension: Anfall (= erstmalige Auszahlung) der Leistung

Ausgangslage:

Kientin:in hat Mitte September 2023 einen Antrag auf Invaliditätspension bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gestellt und bezieht derzeit Pensionsvorschuss.

Anliegen:

Darf während Pensionsvorschuss bezogen wird auch etwas dazu verdient werden?
Wenn die Invaliditätspension zuerkannt werden würde, ab welchem Zeitpunkt würde die Pension ausbezahlt werden? 

Informationsweitergabe:

Während des Bezuges von Pensionsvorschuss darf geringfügig gearbeitet werden. ACHTUNG! Die Aufnahme der Erwerbstätigkeit ist dem AMS zu melden.

Grundsätzlich beginnt die unbefristete Invaliditätspension mit dem Pensionsstichtag, frühestens jedoch mit dem Tag nach der formalen Beendigung der Tätigkeit aufgrund welcher Invalidität vorliegt - es sei denn es wird Pflegegeld ab Stufe 3 bezogen.

Siehe dazu § 86 Abs 3 Z 2 Satz 2 ASVG: "Alle übrigen Pensionen fallen mit Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen an, wenn sie auf einen Monatsersten fällt, sonst mit dem der Erfüllung der Voraussetzungen folgenden Monatsersten, sofern die Pension binnen einem Monat nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragt wird. Wird der Antrag auf die Pension erst nach Ablauf dieser Frist gestellt, so fällt die Pension mit dem Stichtag an. Für den Anfall einer Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit ist zusätzlich die Aufgabe oder Karenzierung der Tätigkeit, auf Grund welcher der (die) Versicherte als invalid (berufsunfähig, dienstunfähig) gilt, erforderlich, es sei denn, der (die) Versicherte bezieht ein Pflegegeld ab Stufe 3 nach § 4 des Bundespflegegeldgesetzes, BGBl Nr 110/1993, oder nach den Bestimmungen der Landespflegegeldgesetze. [...] "

Stand: 15.12.2023