Ausgleichszulage & Heirat

Ausgangslage:

Klientin bezieht Invaliditätspension, Pflegegeld und Ausgleichszulage. Sie beabsichtigt ihren Partner zu heiraten und mit ihm zusammenzuziehen. Ihr Partner ist erwerbstätig und bezieht ein eigenes Einkommen. 

Anliegen:

Würde Klientin die Ausgleichszulage nach der Heirat verlieren?

Informationsweitergabe:

Ist der/die Pensionsbezieher:in verheiratet, wird das Nettoeinkommen des/der Ehepartner:in berücksichtigt, wenn diese/-r im gemeinsamen Haushalt lebt.

Als Ausgleichszulagen-Richtsatz für Bezieher:innen einer Alters- , Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension – wenn der/die Ehepartner:in im gemeinsamen Haushalt lebt - ist der Familienrichtsatz heranzuziehen.

Sind hingegen beide Ehepartner:innen Pensionist:innen, erhält die Ausgleichszulage nur der/die Ehepartner:in zu seiner/ihrer Pension, sofern der "Familienrichtsatz" monatlich nicht überschritten wird. Bei der Berechnung der Ausgleichszulage wird auch die Pension und (wenn vorhanden) das Nettoeinkommen der/des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatt:in berücksichtigt.

Im vorliegenden Fall wäre zu prüfen, ob die Summe aus Invaliditätspension der Klientin und Nettoeinkommen des (zukünftigen) Ehepartners den Familienrichtsatz überschreitet.

ACHTUNG! Die Regelungen gelten auch in einer eingetragenen Partnerschaft! 

Stand: 18.12.2023