Rehabilitationsgeld und aufrechtes Dienstverhältnis
Ausgangslage:
Klient:in (schon lange im Krankenstand) hat von der PVA einen Bescheid über die Zuerkennung von Rehabilitatonsgeld bekommen; es besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis.
Anliegen:
Was bedeutet der die Zuerkennung/der Bezug von Rehabilitationsgeld für das laufende Dienstverhältnis?
Informationsweitergabe:
Für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen gilt Folgendes: Zuerkennung von Rehabilitationsgeld führt „automatisch“ zum Vorliegen einer arbeitsrechtlichen Karenzierung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in (vgl. § 15b AVRAG), dh das Dienstverhältnis wird dabei nicht unterbrochen. Ruhen von Ansprüchen, die von der Dauer der Dienstzeit abhängig sind ohne dass es einer Vereinbarung bedarf.
Stand: 24.6.2025