Unternehmen Tabakfachgeschäft: Vorzugsrecht für Menschen mit Behinderungen
Gesetzliche Grundlage:
- Tabakmonopolgesetz 1996 (kurz: TabMG 1996)
Bewerbung um ein Tabakfachgeschäft (TFG), § 28 TabMG
Tabakfachgeschäft (TFG) - Definition: Tabaktrafik, deren Inhaber*in (dh Trafikant*in), berechtigt ist, Tabakerzeugnisse als Hauptprodukte zu verkaufen und daraus vorwiegend den Lebensunterhalt bestreitet.
Aktuelle Ausschreibungen von Tabakfachgeschäften (TFG) in Österreich, siehe: Ausschreibungen » MVG. Bewerber*innen um eine Tabaktrafik haben ihr Ansuchen schriftlich bei der Monopolverwaltung GmbH einzubringen.
Gesetzliches Vorzugsrecht für Menschen mit Behinderung (§ 29 TabMG)
Bewerber*innen mit einem gesetzlichen Vorzugsrecht sind vor allen anderen Bewerber*innen bei der Vergabe der Tabaktrafik zu berücksichtigen.
Ein gesetzliches Vorzugsrecht haben Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, festgestellt vom Sozialministeriumservice. Personenkreis:
- Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nach dem OFG
- Empfänger einer Beschädigtenrente nach dem KOVG oder dem HVG bei einem GdB von mindestens 50%
- Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente oder Witwen- oder Witwerbeihilfe nach dem OFG, dem KOVG, dem HVG
- begünstigt Behinderte nach dem BEinstG
TIPP! Weitere Auskünfte bei der zuständigen Monopolverwaltung. Kontaktdaten sowie weitere Informationen zum Thema Trafik auf Der Weg zur eigenen Trafik » MVG. Aktuell sind 1.226 Trafikant*innen (das sind 53,9%) sind Menschen mit Behinderungen. Siehe Home » MVG
Förderungen
Solidaritäts- und Strukturfonds (§ 14a TabMG)
- Förderung von neu bestellten behinderten Inhaber*innen von Tabakfachgeschäften (§ 14a Abs 1 Z 2 TabMG)
- für die Neueinstellung von behinderten Mitarbeiter*innen von Tabakfachgeschäften in einem Dauerdienstverhältnis (§ 14a Abs 1 Z 3 TabMG)
Behinderte Personen sind begünstigt Behinderte iSd § 2 BEinstG und Inhaber*innen eines Behindertenpasses nach dem BBG mit einem GdB von mindestens 50%.
Weitere Stellen für Förderungen und Unterstützungsmöglichkeiten (insbesondere im Gründungsstadium), zB:
- Sozialministeriumservice
- Wohlfahrtseinrichtung der Tabaktrafikant*innen: Infos (wettoe.at)
- AMS
Quelle
- Monopolverwaltung, Home » MVG
Stand: 2.6.2022