Krankenversicherung für Selbständige (GSVG): Kostenbeteiligung, Befreiung vom Selbstbehalt

Gesetzliche Grundlagen
  • Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG, § 86ff

zuständiger Krankenversicherungsträger

SVS - Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen: Willkommen bei der Sozialversicherung der Selbständigen (svs.at)

Anspruch auf Sachleistung und/oder Geldleistung?

In der gewerblichen Krankenversicherung entscheidet die Höhe der Einkünfte, ob der nach dem GSVG Krankenversicherte sach- oder geldleistungsberechtigt ist.

Für krankenversicherte Gewerbetreibende und Neue Selbständige gilt:

Liegt das Einkommen unter der Sachleistungsgrenze (Wert 2022: € 79.379,99) ist der/die Versicherte sachleistungsberechtigt. Liegt das Einkommen darüber, so kann man auch Geldleistungen in Anspruch nehmen.

Zu den Sachleistungen zählen beispielsweise:

  • Jugendlichenuntersuchung und Vorsorge(Gesunden)untersuchung
  • ärztliche Hilfe, Medikamente, Heilbehelfe
  • Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • Anstaltspflege in allgemeiner Gebührenklasse (Verpflegung, Unterkunft, Operation, Medikamente…);

Kostenbeteiligung

Bei allen Sachleistungen wird von der SVS (=) die Einhebung eines Selbstbehalts in Höhe von 20% des Honorars vorgeschrieben. Ein Selbstbehalt von 50% ist vorgeschrieben bei skelettierten Metallgerüstprothesen, Verblendmetall-Keramik-Kronen und Vollmetallkronen an Klammerzähnen sowie bei kieferorthopädischen Behandlungen.

Kein Kostenanteil wird bei Sachleistungen eingehoben,

  • die mit besonders hohen Kosten verbunden sind oder
  • die aus sozialpolitischen Gründen keinen Selbstbehalt gerechtfertigt erscheinen lassen.

Das gilt beispielsweise für: Spitalaufenthalt, Jugendlichen-, Vorsorge(Gesunden)untersuchungen; Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen; Behandlung anzeigepflichtiger übertragbarer Krankheiten nach dem Epidemie-, Tuberkulose- und AIDS-Gesetz.

Krankengeld für Selbständige

Das Krankengeld für Selbständige wird bereits ab dem 4. Tag der Erkrankung rückwirkend ausgezahlt, wenn eine Krankenstandsdauer von mindestens 43 Tagen vorliegt (vgl. § 104a Abs 1 GSVG)

Selbstbehalt

Die ambulante Behandlung in Krankenanstalten als Sachleistung. Der Selbstbehalt beträgt pro Quartal und Krankenhaus € 28,51 (Wert 2022).

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (zB Schuheinlagen, Kompressionsstrümpfe) von 20%, mindestens jedoch € 37,80 (Wert 2022).

Brillen und Kontaktlinsen: Mindestselbstbehalt von € 113,40  (Wert 2022). Bei gleichbleibender Sehstörung gibt es frühestens nach drei Jahren einen neuerlichen Anspruch. Kosten für Gleitsicht- und Trifokalgläser werden von der SVS nicht übernommen. Heilbehelfe und Hilfsmittel sind kostenlos für beitragsfrei anspruchsberechtigte Kinder bis zum 15. Geburtstag, bei Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe und bei Rezeptgebührenbefreiung.

Befreiung vom Selbstbehalt

Automatische Befreiung (dh ohne extra Antrag) für alle Gewerbepensionist*innen mit Ausgleichszulage, Waisenpensionsbezieher*innen und alle beitragsfrei anspruchsberechtigten Kinder (ausgenommen Kieferregulierungen).

Die Befreiung vom Kostenanteil über Antrag ist möglich:

  • Bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit, dh wenn das Einkommen einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt. Richtsätze 2022: Einzelperson € 1030,49 monatlich / Ehepaare/Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt € 1.625,71 monatlich (diese Beträge erhöhen sich um 15% wenn wegen Leiden/Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachgewiesen werden). Pro Kind für das Anspruch auf Kinderzuschuss besteht und dessen monatliches Einkommen unter € 379,02 liegt wird die Einkommensgrenze um € 159,00 monatlich angehoben.
  • Bei Dialysebehandlung infolge einer Nierenerkrankung oder einer Strahlen- oder Chemotherapie,
  • Wenn eine Organtransplantation mit der Notwendigkeit einer lebenslangen Unterdrückung der immunologischen Abstoßungsreaktion durchgeführt worden ist,
  • Wenn der Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit laut Behindertenpass mindestens 70% beträgt,
  • Für Personen, die als Bezieher einer (mehrer) Versehrtenrente(n) von mindestens 50% als Schwerversehrte gelten

In diesem Fall ist ein Mindestselbstbehalt in Höhe von € 37,80 (Mindestkostenanteil 2022) zu bezahlen. Siehe dazu: TIPP (hier gibt es auch das Antragsformular)! Selbstbehalt & Vergütung (svs.at) ;

Kompetenzzentrum Selbständig mit Behinderung

Für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus allen Bundesländern,

  • die selbständig erwerbstätig sind oder sich selbständig machen wollen UND
  • einen aktuellen, konkreten Unterstützungsbedarf haben oder Erfahrungen im Bereich Selbständigkeit & Behinderung als Anregung weitergeben wollen.

Siehe dazu: Selbstständig mit Behinderung | Integratio; Kompetenzzentrum Selbständig mit Behinderung | Integratio

Quellen

 

Stand: 8.9.2022