Radio- und Fernsehgebührbefreiung, Einkommensverhältnisse

Ausgangslage:

Klient, verheiratet, Pensionsbezieher. Lebt mit seiner Ehegattin und seiner Mutter - beide Pensionsbezieherinnen- in einem Haushalt.

Klient möchte einen Antrag auf Gebührenbefreiung bei der GIS sowie einen Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung stellen.

Anliegen:

Wird die Pension der Mutter zur Berechnung des Einkommens bei der GIS-Befreiung und der Rezeptgebührenbefreiung hinzugerechnet?  

Informationsweitergabe:

Befreiung von der Radio- und Fernsehgebühr bzw. Beantragung eines Zuschusses zum Fernsprechentgelt

Für die Befreiung muss ein geringes Haushaltsnettoeinkommen vorliegen. Das bedeutet, es darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden (sog. Befreiungsrichtsatz). Das Haushaltsnettoeinkommen ist das Nettoeinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Im vorliegenden Fall würde bei der Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens daher zum Einkommen des Ehepaares auch das der Schwiegermutter hinzugerechnet werden.

Aktuelle Befreiungsrichtsätze

Rezeptgebührenbefreiung

Bei der Feststellung des Einkommens für die Rezeptgebührenbefreiung wird folgendermaßen vorgegangen: Zusätzlich zum Einkommen des/der Versicherten ist auch das Einkommen eines mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner:in (eingetragene Partner:in) oder Lebensgefährten mit zu berücksichtigen. Das Einkommen sonstiger mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender Personen ist nur zu 12,5% mit zu berücksichtigen. Das bedeutet im konkret vorliegenden Fall, dass das Einkommen der Ehepartnerin des Antragstellers als auch das der Schwiegermutter (aber das nur zu 12,5%) bei der Feststellung Berücksichtigung findet.

Aktuelle Befreiungsrichtsätze

Stand: 22.11.2022