Radio- und Fernsehgebührbefreiung, außergewöhnliche Belastungen
Ausgangslage:
BezieherIn einer Invaliditätspension hat die Befreiung von den Rundfunkgebühren bzw. die Zuerkennung einer Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten beantragt. Das Haushaltsnettoeinkommen übersteigt die zulässigen Einkommensgrenzen.
Anliegen:
Welche abzugsfähigen Ausgaben können geltend gemacht werden? Welche Nachweise sind in diesem Fall als geeignet anzusehen?
Informationsweitergabe:
Anerkannte außergewöhnliche Belastungen iSd §§ 34 und 35 EStG (zB Erfordernis einer Krankendiätverpflegung) --> Nachweis: aktueller Einkommensteuerbescheid
24 Stunden Betreuung, monatliche Kosten (minus Zuschuss vom Sozialministeriumservice) --> Nachweise: Höhe der tatsächlichen Ausgaben + Bezug eines Zuschusses zur Unterstützung der 24 Stunden Betreuung vom Sozialministeriumservice; aktueller Einkommensteuerbescheid
Mietkosten --> Nachweise: Aufstellung der Miete inkl. Betriebskosten; Mietzinsbeihilfe/Wohnbeihilfe
Detailinfos auf www.gis.at
Stand: 20.11.2020