Radio- und Fernsehgebührbefreiung, außergewöhnliche Belastungen
Ausgangslage:
Bezieher:in einer Invaliditätspension hat die Befreiung von den Rundfunkgebühren bzw. die Zuerkennung einer Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten beantragt. Das Haushaltsnettoeinkommen übersteigt die zulässigen Einkommensgrenzen.
Anliegen:
Welche abzugsfähigen Ausgaben können geltend gemacht werden? Welche Nachweise sind in diesem Fall als geeignet anzusehen?
Informationsweitergabe:
Anerkannte außergewöhnliche Belastungen iSd §§ 34 und 35 EStG (zB Erfordernis einer Krankendiätverpflegung); Nachweis: aktueller Einkommensteuerbescheid
24 Stunden Betreuung, monatliche Kosten (minus Zuschuss vom Sozialministeriumservice) ; Nachweise: Höhe der tatsächlichen Ausgaben + Bezug eines Zuschusses zur Unterstützung der 24 Stunden Betreuung vom Sozialministeriumservice; aktueller Einkommensteuerbescheid
Mietkosten; Nachweise: Aufstellung der Miete inkl. Betriebskosten; Mietzinsbeihilfe/Wohnbeihilfe
Detailinfos auf Abzüge – Gebühren Info Service GmbH (gis.at)
Stand: 22.11.2022