Radio- und Fernsehgebührbefreiung, Antragstellung

Ausgangslage:

Klient hat am 20.5.2022 einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr (Radio und Fernsehen) beim GIS Gebühren Info Service gestellt.

Dem Befreiungsantrag wurde mit Bescheid stattgegeben, aber vom GIS Gebühren Info Service für Mai 2022 die Rundfunkgebühren für Fernsehen und Radio zur Zahlung vorgeschrieben.  

Anliegen:

Warum beginnt die Befreiung nicht schon mit Mai 2022, sondern erst ab Juni 2022? 

 

Informationsweitergabe:

Die Befreiung wird erst mit dem der Antragstellung folgenden Monat wirksam.

In diesem Fall wurde der Antrag am 20.5.2022 gestellt. Somit beginnt die Befreiung von den Rundfunkgebühren — wenn die Befreiungsvorausetzungen erfüllt sind — erst mit 1.6.2022.

Stand: 22.11.2022