Pflegegeld und BU-Pension

Ausgangslage:

KlientIn, 40 Jahre, Körperbehinderung, österreichische Staatsbürgerin;

Berufsunfähigkeitspension (BU-Pension) für 2-Jahre befristet sowie Pflegegeld Stufe 1 (Zuständigkeit: PVA).   

Anliegen:

Ändert sich der Pflegegeld-Entscheidungsträger (derzeit PVA), wenn die Weitergewährung der BU-Pension abgelehnt wird?

 

Informationsweitergabe:

Alle Pflegebedürftigen werden seit 1.1.2012 nach dem Bundespflegegeldgesetz eingestuft. Die Landespflegegeldgesetze und dazugehörigen Verordnungen wurden aufgehoben. Bisherige Landespflegegeldbezieher wurden ins System des Bundespflegegeldes übertragen.

Wird die BU-Pension nicht weiter gewährt (weil Berufsunfähigkeit nicht mehr weiter besteht), bleibt dennoch die PVA als Pflegegeld-Entscheidungsträger weiterhin zuständig (kein Zuständigkeitswechsel!).

Quellen

  • Greifender/Liebhart: Handbuch Pflegegeld.
  • Greifeneder: Pflegegeldreformgesetz 2012. In: ÖZPR 4/2011, S 108ff

Stand: 15.7.2019