Versehrtenrente & Privatkonkurs

Ausgangslage:

Klient:in (80% GdB) ist Bezieher:in einer Versehrtenrente (AUVA) und Invaliditätspension (PVA), hat große Schulden und von der Möglichkeit des Privatkonkurses gehört. 

Anliegen:

Wird auch die Versehrtenrente im Privatkonkurs als Einkommen berücksichtigt?  

Informationsweitergabe:

Für Schuldner:innen, die kein Unternehmen betreiben gelten die Bestimmungen zum Schuldenregulierungsverfahren (auch "Privatkonkurs" genannt). Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in der Konkursordnung (kurz: KO) zu finden.

Unter anderem hat der/die Schuldner:in ein Vermögensverzeichnis vorzulegen. In § 185 KO ist geregelt, was das Vermögensverzeichnis zu enthalten hat. So hat der/die Schuldner:in darin Angaben zur Vermögenssituation zu machen und insbesondere das Arbeitseinkommen oder sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion anzugeben.

Bei der Versehrtenrente ("Unfallrente") handelt es sich um eine Leistung wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit mit Entgeltersatzfunktion. Die Versehrtenrente daher beim Schuldenregulierungsverfahren zu berücksichtigen. Die Versehrtenrente zählt jedoch zu den beschränkt pfändbaren Forderungen (§ 290a Abs 1 Z 5 Exekutionsordnung – EO). Darunter versteht man Forderungen, die unter Berücksichtigung der unpfändbaren Freibeträge ("Existenzminimum") bzw. unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Unterhaltsansprüchen gepfändet werden.

ACHTUNG! Auch bei einer Gehalts- (Lohn-) Pfändung ist die Versehrtenrente als beschränkt pfändbare Forderung zu pfänden.

Weitere beschränkt pfändbare Forderungen nach § 290a Abs 1 Z 5 EO ("gesetzliche Leistungen und satzungsgemäße Mehrleistungen, die aus Anlass einer Beeinträchtigung der Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit zu gewähren sind und Entgeltersatzfunktion haben, insbesondere solche der Sozialversicherung") sind:  Vesehrtengeld, Übergangsrente, Übergangsgeld, Familien- und Taggeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld.

TIPP! Weitere Informationen zum Thema "Privatkonkurs" und "Gehalts- und Lohnpfändung" gibt es bei den Schuldnerberatungsstellen. Allgemeine Infos dazu zB hier: Privatkonkurs (oesterreich.gv.at)

Stand: 23.12.2022