Familienbeihilfe (erhöhte) und Pflegegeld

Ausgangslage:

Klientin ist derzeit Bezieherin von Pflegegeld und erhöhter Familienbeihilfe. Aus diesem Grund wird monatlich ein Betrag von € 60 vom Pflegegeld abgezogen.  

Anliegen:

Für den Fall, dass die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr bezogen wird, muss dies selbst der Pflegegeldbehörde gemeldet werden? 

Informationsweitergabe:

Wird der Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder nicht mehr bezogen, handelt es sich dabei um eine für die Höhe des Pflegegeldes wesentliche Veränderung.

Diese wesentliche Veränderung (dh der Wegfall der erhöhten Familienbeihilfe) führt zu einer Erhöhung des Pflegegeldes, dh kein Abzug von € 60. Die Erhöhung muss bei der zuständigen Pflegegeldbehörde aber beantragt werden. Der Antragsteller hat dabei die wesentliche Änderung glaubhaft zu bescheinigen.

Der Wegfall der erhöhten Familienbeihilfe wäre der zuständigen Pflegegeldbehörde innerhalb von 4 Wochen zu melden.

Achtung! Neuerung ab 1.1.2023: Entfall der Anrechnung

Es entfällt die Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe im Ausmaß von € 60 monatlich auf das Pflegegeld!

Stand: 23.11.2022