Förderung Schulungskosten
Gesetzliche Grundlagen
- Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), § 6 Abs 2 lit e
- NEU! BMSGPK Richlinie Arbeit und Ausbildung für eine barrierefreie Arbeitswelt zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - gültig ab 1.1.2022
Förderung Schulungskosten (§ 15 RL Arbeit und Ausbildung)
Aus den Richtlinien: Ziel der Unterstützung der Schulungskosten ist die Förderung der beruflichen Teilhabe in den Arbeitsmarkt, einen vorhandenen Arbeitsplatz zu sichern oder Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, einen neuen Arbeitsplatz zu erlangen und dessen Ausbildung zu erfüllen.
Welche Kosten übernommen werden, insoweit diese behinderungsbedingt zur beruflichen Teilhabe notwendig sind und nachweislich nicht von anderen Stellen übernommen werden:
- Kosten für eine behinderungsbedingte Umschulung
- Kosten für eine berufsbegleitende Schulung
- Kosten für berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungen
- Kosten für ein Orientierungs- und Mobilitätstraining
- Kosten für ein Training zur Erlangung von Kommunikations- und lebenspraktischen Fertigkeiten
Weitere Informationen direkt in der RL Arbeit und Ausbildung sowie auf Arbeit und Ausbildung (sozialministeriumservice.at)
Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen (§ 14 RL Arbeit und Ausbildung)
Förderung von:
- Gebärdensprachdolmetschungen
- Schriftdolmetschungen
- weitere Kommunikationsunterstützungen für schwerhörige oder gehörlosen Personen, die für die Berufliche Teilhabe benötigt werden
- Einsatz neuer Technologien
Mehr dazu in der Richtlinie Arbeit und Ausbildung sowie Arbeit und Ausbildung (sozialministeriumservice.at)
Quellen
- BMSGPK Richtlinie Arbeit und Ausbildung - gültig ab 1.1.2022; abrufbar auf Arbeit und Ausbildung (sozialministeriumservice.at).
- Informationen Sozialministeriumservice Arbeit und Ausbildung (sozialministeriumservice.at)
Stand: 28.4.2022